Steuerbonus Heizung: § 35c EStG oder Zuschuss, was mehr bringt

Für dieselbe neue Heizung gibt es entweder den Zuschuss der KfW oder die Steuerermäßigung, nie beides. Welcher Weg mehr bringt, hängt von Kosten, alter Heizung und Steuerlast ab.

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Zuschuss oder Steuerbonus?

Besser: Zuschuss

8.400 €

Zuschuss (Gas unter 20 Jahre)8.400 €
Steuerbonus über drei Jahre6.000 €

Der Steuerbonus setzt voraus, dass Sie so viel Einkommensteuer zahlen.

Zuschuss mit allen Angaben →

Nach § 35c EStG mindert sich die Einkommensteuer für energetische Arbeiten am selbst bewohnten eigenen Haus, darunter die Erneuerung der Heizung: im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr um je 7 % der Kosten, höchstens 14.000 €, im dritten Jahr um 6 %, höchstens 12.000 €. Je Objekt sind insgesamt 40.000 € möglich. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein, ein Fachbetrieb muss die Arbeit ausführen und bescheinigen, und die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Für dieselbe Maßnahme schließt der Zuschuss der KfW den Steuerbonus aus. Über alle drei Jahre bringt der Bonus 20 % der Kosten, der Zuschuss mindestens 30 % von höchstens 28.000 €. Beispiel: Eine Wärmepumpe zu 30.000 € ersetzt eine zwölf Jahre alte Gasheizung, das Einkommen liegt bei 90.000 €. Der Zuschuss beträgt 8.400 €, der Steuerbonus 6.000 €. Kostet die Anlage 60.000 €, kehrt sich das um: 12.000 € Steuerbonus gegen 8.400 € Zuschuss.

Was § 35c EStG regelt

Seit 2020 können Eigentümer energetische Arbeiten an ihrem selbst bewohnten Haus über die Steuererklärung fördern lassen (§ 35c EStG). Begünstigt sind acht Maßnahmen, darunter die Erneuerung der Heizungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungen, die älter als zwei Jahre sind. Die Ermäßigung wird nicht vom Einkommen abgezogen, sondern direkt von der Steuer. Sie verteilt sich auf drei Kalenderjahre: das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird, und die beiden folgenden.

§ 35c Absatz 1 EStG, je begünstigtes Objekt
JahrSatzhöchstens
Jahr des Abschlusses7 %14.000 €
folgendes Jahr7 %14.000 €
drittes Jahr6 %12.000 €
zusammen20 %40.000 €

Den Höchstbetrag erreicht man bei 200.000 € Kosten. Er gilt je Objekt und für alle Maßnahmen zusammen, nicht je Maßnahme. Gehört das Haus mehreren Personen, gibt es ihn trotzdem nur einmal. Kosten für einen vom BAFA zugelassenen Energieberater, der die Arbeiten plant oder begleitet, mindern die Steuer sogar um 50 %.

Die Bedingungen

Das Gebäude muss in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen, Ihnen gehören und von Ihnen in jedem der drei Jahre ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Es muss bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre sein, gerechnet ab dem Beginn der Herstellung. Ein Fachunternehmen muss die Arbeit ausführen und auf dem amtlich vorgeschriebenen Muster bescheinigen, dass die Mindestanforderungen eingehalten sind. Die Rechnung muss die Maßnahme, die Arbeitsleistung und die Adresse ausweisen, auf Deutsch ausgestellt sein, und bezahlt wird per Überweisung auf das Konto des Betriebs.

Ausgeschlossen ist der Bonus, wenn die Kosten schon als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden, wenn die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a genutzt wird, und wenn für die Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse fließen. Wer vermietet, kann § 35c nicht nutzen; für ihn bleibt die Grundförderung der KfW (Förderung für Vermieter).

Zuschuss oder Steuerbonus: der Vergleich

Der Zuschuss rechnet mit mindestens 30 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten, dazu kommen für Selbstnutzer der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus. Der Steuerbonus rechnet mit 20 % auf die gesamten Kosten bis 200.000 €. Deshalb gewinnt der Zuschuss bei normalen Kosten fast immer, der Steuerbonus nur bei teuren Anlagen und hohen Einkommen ohne Boni.

Einfamilienhaus, selbst bewohnt, Antrag beziehungsweise Abschluss im Jahr 2026; Steuerbonus über drei Jahre
FallKostenZuschussSteuerbonusbesser
Gasheizung 12 Jahre, Einkommen 90.000 €30.000 €8.400 €6.000 €Zuschuss
Erdwärmepumpe, Gasheizung 12 Jahre, Einkommen 120.000 €60.000 €8.400 €12.000 €Steuer
Ölheizung, Einkommen 90.000 €30.000 €12.880 €6.000 €Zuschuss
Ölheizung, Einkommen 45.000 €30.000 €15.680 €6.000 €Zuschuss

Ohne Boni liegt die Schwelle bei rund 42.000 € Kosten, mit Klimabonus bei rund 64.400 €. Im zweiten Fall müssten Sie außerdem in jedem der drei Jahre genug Steuer zahlen: 4.200 €, 4.200 € und 3.600 €. Der Zuschuss kommt dagegen auf einmal, einige Monate nach dem Einbau, und hängt nicht von Ihrer Steuerlast ab. Den Zuschuss für Ihren Fall zeigt der Förderrechner.

Zuschuss für Ihr Haus

Zuschuss

15.680 €

Fördersatz56 %
Förderfähige Kosten28.000 €
Eigenanteil16.320 €

Antrag jetzt, Wärmepumpe, Richtlinie vom 17.08.2026.

Mit Datum, Wohnungen und Heizkosten rechnen →

Beides am selben Haus

Für dieselbe Maßnahme schließen sich die beiden Wege aus. Im Antrag bei der KfW verpflichten Sie sich, dafür keine steuerliche Förderung zu beantragen (Richtlinie BEG EM, Nr. 8,6). Für verschiedene Maßnahmen am selben Haus dürfen Sie sie aber kombinieren. Wer die Heizung mit dem Zuschuss tauscht und im selben Jahr die Fenster erneuert, kann für die Fenster den Steuerbonus nehmen. Das Merkblatt 458 wiederholt diese Regel. Vorsicht beim Ergänzungskredit: Finanziert er auch die Fenster, ist das ein zinsverbilligtes Darlehen für diese Maßnahme, und § 35c schließt den Bonus dann aus.

Für die Optimierung einer bestehenden Heizung gibt es neben § 35c auch den Zuschuss des BAFA von 15 % (Heizungsoptimierung). Hier sind beide Sätze niedriger, und der Steuerbonus ist mit 20 % über drei Jahre meist der größere Betrag, wenn genug Steuer anfällt.

Fristen und Ablauf

Begünstigt sind Arbeiten, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Ein Antrag vorab ist nicht nötig, anders als bei der KfW. Sie machen den Bonus in der Steuererklärung für das Jahr des Abschlusses geltend, mit der Bescheinigung des Fachbetriebs, und wiederholen das in den beiden Folgejahren. Wer unsicher ist, ob der Zuschuss oder der Bonus mehr bringt, kann die Entscheidung bis zum Antrag bei der KfW offenhalten, denn der Zuschuss muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden, der Steuerbonus nicht. Das ganze Förderprogramm beschreibt KfW 458.

Was Eigentümer fragen

Ab welchen Kosten bringt der Steuerbonus mehr als der Zuschuss?

Ohne Bonus bei der Förderung ab rund 42.000 €: Dann sind 20 % Steuerbonus mehr als 30 % Zuschuss auf 28.000 €. Wer Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus hat, braucht schon rund 64.400 € Kosten, mit Einkommensbonus noch mehr. Voraussetzung ist immer, dass Sie in den drei Jahren genug Einkommensteuer zahlen, um den Bonus auszuschöpfen.

Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen, damit der Bonus wirkt?

Mindestens so viel, wie der Bonus im jeweiligen Jahr beträgt. Er mindert die tarifliche Einkommensteuer nach Abzug anderer Ermäßigungen, eine Auszahlung darüber hinaus sieht das Gesetz nicht vor. Bei 60.000 € Kosten sind das 4.200 € im ersten, 4.200 € im zweiten und 3.600 € im dritten Jahr. Wer in einem Jahr weniger Steuer zahlt, verliert den Rest dieses Jahres.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus für verschiedene Arbeiten am selben Haus nutzen?

Ja. Die Richtlinie erlaubt ausdrücklich, für einzelne Maßnahmen die Förderung zu nehmen, etwa für die neue Heizung, und für andere Maßnahmen die steuerliche Förderung, zum Beispiel für die Dämmung der Wände. Ausgeschlossen ist nur beides für dieselbe Maßnahme. Im Antrag bei der KfW bestätigen Sie, dass Sie für die geförderte Maßnahme keinen Steuerbonus beantragen.

Was passiert mit dem Steuerbonus, wenn ich das Haus im zweiten Jahr vermiete?

Dann entfällt er für dieses Jahr. Das Gesetz verlangt, dass Sie das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre, und jedes Jahr wird für sich geprüft. Wer nach dem Einbau ins Ausland zieht und vermietet, verliert also die noch ausstehenden Raten. Eine unentgeltliche Überlassung von Teilen der Wohnung an andere ist unschädlich.

Bis wann muss die neue Heizung fertig sein, um den Bonus zu bekommen?

Die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein, also spätestens am 31. Dezember 2029, und nach dem 31. Dezember 2019 begonnen worden sein. Maßgeblich ist der Abschluss, nicht die Zahlung. Wer im Dezember 2029 fertig wird, kann die drei Jahresraten trotzdem noch in den Steuererklärungen für 2029, 2030 und 2031 geltend machen. Nach dem heute geltenden Gesetzestext endet die Regel mit diesem Datum.

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Herausgeber von Rechnern zum Heizungstausch: Zuschuss nach Antragsdatum und Einkommen, Heizkosten je Bundesland, CO₂-Kosten und Aufteilung

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