Gasheizung Verbot: Was für eine neue Gasheizung 2026 gilt
Eine neue Gasheizung darf eingebaut werden. Welche Pflichten danach kommen und was sie im Jahr kosten, steht hier mit Paragraf und Datum.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Regeln für Ihre neue Gasheizung
Grünes Gas 2030 mindestens
15 %
| Einbau erlaubt | ja (§ 42 GModG) |
| CO₂ bei Vermietung hälftig | ja |
| Klimaneutral ab | 2045 |
Für Gasheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden.
Ein Verbot für Gasheizungen gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für neue. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die Regel gestrichen hat, nach der eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen musste. Nach § 42 ist die Gasheizung wieder eine von zehn gleichrangigen Optionen. Wer sie nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Haus einbaut, muss nach § 43 aber dafür sorgen, dass ein steigender Teil der Wärme aus Biomethan oder Wasserstoff kommt: ab 2029 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Für ein Haus mit 140 m² in Klasse E in Nordrhein-Westfalen heißt das rund 20.753 kWh Gas im Jahr, davon ab 2029 2.075 kWh grünes Gas und ab 2040 12.452 kWh. Wer vermietet, trägt für eine solche Heizung ab 2028 die Hälfte der CO₂-Kosten.
Kein Verbot, aber eine Stufenpflicht
Das Wort „Verbot“ stammt aus der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz von 2023. Auch damals war eine neue Gasheizung nicht verboten, sie musste aber ab bestimmten Fristen zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Regel in § 71 ist mit dem Gesetz vom 23. Juli 2026 gestrichen, zusammen mit §§ 72 und 73. Seit dem 29. Juli 2026 zählt das Gebäudemodernisierungsgesetz die Gasheizung in § 42 wieder als normale Option auf.
An die Stelle der Prozentregel tritt die Pflicht aus § 43 GModG, ein Teil der Wärme klimafreundlich zu erzeugen. Sie trifft den Eigentümer, bei Contracting den Betreiber, und sie beginnt nicht mit dem Einbau, sondern am 1. Januar 2029.
| Ab | Pflichtanteil | Grünes Gas im Beispielhaus | Erdgas bleibt |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 % | 2.075 kWh | 18.678 kWh |
| 1. Januar 2030 | 15 % | 3.113 kWh | 17.640 kWh |
| 1. Januar 2035 | 30 % | 6.226 kWh | 14.527 kWh |
| 1. Januar 2040 | 60 % | 12.452 kWh | 8.301 kWh |
Wichtig für den Vergleich mit älteren Ratgebern: Das GEG 2024 hatte für Heizungen, die in der Übergangszeit eingebaut wurden, 15 % ab 2029 vorgesehen. Das GModG beginnt mit 10 % und fügt 2030 eine Stufe mit 15 % ein. Wer 15 % ab 2029 liest, liest den Stand bis zum 28. Juli 2026.
Pflichtanteil Ihrer neuen Gasheizung
Pflichtanteil ab 2030
15 %
| Grünes Gas im Jahr | 2.700 kWh |
| Mehrkosten bei Ihrem Aufpreis | Aufpreis eintragen |
Gilt für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden.
Welche Gasheizung betroffen ist
Die Pflicht gilt nur für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut werden. Eine Heizung, die schon vorher lief, bleibt außen vor, egal wie alt sie ist. Die frühere Regel, nach der Kessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten, stand in § 72 und ist ebenfalls gestrichen. Auch die Grenze für fossile Brennstoffe Ende 2044 steht nicht mehr im Gesetz. Stattdessen soll ein eigenes Gesetz, das die Bundesregierung nach § 42a bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss, die Lieferanten verpflichten, Gas und Öl für Gebäude bis 2045 vollständig klimaneutral zu machen. Dieses Gesetz gibt es noch nicht.
Für Neubauten ändert sich mehr: Ab dem 1. Januar 2030 muss jedes neue Gebäude ein Nullemissionsgebäude sein, das am Standort kein CO₂ aus fossilen Brennstoffen verursacht (Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026). Eine Gasheizung im Neubau ist dann praktisch ausgeschlossen. Für den Heizungstausch im Bestand gilt diese Regel nicht.
Der Ausweg Hybridheizung
Wer die Gasheizung behalten will, aber keinen Biogastarif kaufen möchte, kann sie mit einer Wärmepumpe kombinieren. Nach § 43 Absatz 5 gilt die Pflicht dann als vollständig erfüllt, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 % der Leistung des Gaskessels erreicht, bei bivalent alternativem Betrieb 40 %. Ein Einfamilienhaus mit einem Kessel von 20 kW bräuchte also eine Wärmepumpe mit rund 6 kW in diesem Prüfpunkt. Ab sechs Wohnungen muss der Eigentümer nach 2039 nachweisen, welchen Anteil die Wärmepumpe tatsächlich liefert, wenn mehr als 30 % angerechnet werden sollen. Die Wärmepumpe im Hybrid ist eine Heizung mit erneuerbarer Energie und kann über das Programm 458 gefördert werden, der Gaskessel selbst nicht. Wer stattdessen eine reine Stromdirektheizung einbauen will, stößt auf § 46: Sie ist nur bei einer Dämmung erlaubt, die die Anforderungen um mindestens 30 Prozent unterschreitet, außer in Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt.
Was die Pflicht im Jahr kostet
Der Aufpreis für Biomethan hängt vom Tarif ab, eine amtliche Preisstatistik dafür gibt es nicht. Deshalb rechnet der Rechner oben mit Ihrem Aufpreis in Cent je kWh. Sicher sind zwei andere Posten. Erstens der CO₂-Preis auf den Erdgasanteil: Im Beispielhaus sind es bei 65 € je Tonne rund 291 € im Jahr, mehr dazu unter CO₂-Preis 2027. Zweitens die Heizkosten selbst: Mit dem Gaspreis aus der Erhebung von Destatis kostet die Wärme 2.403 € im Jahr. Eine Luft-Wärmepumpe mit gemessener Jahresarbeitszahl 3,4 käme im selben Haus auf 1.310 € Strom im Wärmepumpentarif. Den vollständigen Vergleich mit Anschaffung und Förderung zeigt Wärmepumpe oder Gasheizung.
Förderung und Vermietung
Für eine neue Gasheizung gibt es keinen Zuschuss aus dem Programm 458. Gefördert werden nur Heizungen mit erneuerbarer Energie und der Anschluss an ein Wärmenetz (KfW 458). Wer vermietet, sollte die Regeln des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes kennen: Für Heizungen nach § 43 werden die CO₂-Kosten ab 2028 nicht mehr nach dem Stufenmodell, sondern hälftig geteilt, und ab 2029 auch die Mehrkosten der grünen Brennstoffe. Der Aufteilungsrechner zeigt den Unterschied. Was eine Kommune mit ihrem Wärmeplan festlegt, verpflichtet seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr zum Heizungstausch (Wärmeplanung).