Effizienzbonus: abgeschafft, und wer ihn trotzdem noch bekommt

Seit dem 21. Juli 2026 gibt es für eine Wärmepumpe mit Erdwärme oder Propan keinen Aufschlag mehr. Für ältere Anträge gilt er weiter, und für manche Haushalte ist die neue Förderung trotzdem besser.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Alte und neue Förderung im Vergleich

Unterschied

-3.620 €

Bis 20.07.2026, mit Effizienzbonus16.500 € (55 %)
Heute, ohne Effizienzbonus12.880 € (46 %)

Ölheizung ersetzt, Erdwärme oder natürliches Kältemittel im alten Fall.

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Der Effizienzbonus war ein Aufschlag von 5 % auf die Heizungsförderung 458 für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel wie Propan arbeiten. Für Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 bei der KfW eingehen, ist er gestrichen, ebenso der Zuschlag von 2.500 € für staubarme Biomassekessel. Wer bis zum 20. Juli 2026 beantragt hat, behält ihn: Diese Anträge werden nach der Richtlinie von 2023 geprüft und ausgezahlt. Ein Ersatz kommt im ersten Quartal 2027: Dann soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken, dazu 15 % Wertschöpfungsbonus für Geräte aus der EU. Der Starttag steht noch nicht fest. Für eine Wärmepumpe zu 35.000 €, die eine Ölheizung ersetzt, ergab der alte Antrag bei 60.000 € Einkommen 16.500 €, heute sind es 12.880 €. Mit 25.000 € Einkommen sind es heute dagegen 22.400 € statt 21.000 €.

Was der Effizienzbonus war

Die Richtlinie vom 21. Dezember 2023 kannte unter Nummer 8.4.3 einen Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen (Richtlinie BEG EM 2023). Ihn bekam, wer als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser neu erschloss oder ein Gerät mit natürlichem Kältemittel einbaute. Er stand jedem Eigentümer zu, auch Vermietern, und wurde zur Grundförderung von 30 % addiert. Für Biomasseheizungen gab es nach Nummer 8.4.6 stattdessen einen festen Zuschlag von 2.500 €, wenn der Kessel besonders wenig Feinstaub ausstieß.

Zusammen mit Klima- und Einkommensbonus war die Förderung auf 70 % von 30.000 € begrenzt, also auf 21.000 € für ein Einfamilienhaus. Der Effizienzbonus half deshalb vor allem Haushalten ohne Einkommensbonus, denn wer alle Boni hatte, stieß ohnehin an den Deckel.

Warum er wegfiel

Die KfW kündigte die Streichung in ihrer Pressemitteilung vom 8. Juli 2026 an: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. In der neuen Richtlinie vom 17. August 2026, in Kraft seit dem 21. Juli 2026, kommt der Bonus nicht mehr vor. Das Ministerium begründet den Schritt in seinen Antworten auf häufige Fragen so: Der Bonus wurde überwiegend für natürliche Kältemittel gewährt und habe dazu beigetragen, dass diese inzwischen Marktstandard seien. Eine technikbezogene Förderung sei daher nicht mehr nötig. Gleichzeitig wollte der Bund das System vereinfachen und die Boni stärker am Einkommen ausrichten.

Wer ihn noch bekommt

Den Ausschlag gibt der Eingang des Antrags. Bei der KfW musste er bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr eingegangen sein. In der Umstellungsphase vom 9. bis zum 20. Juli 2026 konnten keine neuen Bestätigungen zum Antrag mehr erstellt werden; wer schon eine hatte, durfte damit noch nach den alten Bedingungen beantragen. Für diese Anträge gilt die letzte Fassung der ersetzten Richtlinie. Bereits erteilte Zusagen bleiben verbindlich, eingereichte Anträge werden nach altem Recht geprüft.

BMWE-FAQ A.5.2 und A.5.3, Merkblatt 458
SituationEffizienzbonusRegeln
Zusage vor dem 21. Juli 2026jaRichtlinie 2023, unverändert
Antrag bis 20. Juli 2026 eingegangen, Zusage späterjaRichtlinie 2023
Bestätigung zum Antrag vorhanden, Antrag ab 21. Juli 2026neinRichtlinie 2026
Neuer Antrag heuteneinRichtlinie 2026
Verzicht auf alte Zusage, neuer Antrag für dasselbe Vorhabenneinfrühestens sechs Monate nach dem Verzicht

Wer eine alte Zusage hat, muss die Anlage so einbauen wie beantragt. Wird aus der geplanten Erdwärmepumpe eine Luftwärmepumpe mit synthetischem Kältemittel, fehlt die Voraussetzung für den Bonus. Umgekehrt gilt ein Wechsel der Wärmequelle, etwa von Luft auf Wasser, nach der Produktseite der KfW als neues Vorhaben, für das die Sperrfrist nach einem Verzicht nicht greift.

Was der Wegfall je Einkommen ausmacht

Der Vergleich zeigt, dass die Reform nicht alle schlechter stellt. Gerechnet ist ein selbst bewohntes Einfamilienhaus mit Ölheizung und einer Wärmepumpe zu 35.000 €, einmal mit Antrag am 20. Juli 2026 und Effizienzbonus, einmal mit Antrag heute.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ohne Kind, Höchstbetrag alt 30.000 €, neu 28.000 €
EinkommenAntrag 20.07.2026SatzAntrag heuteSatzUnterschied
60.000 €16.500 €55 %12.880 €46 %-3.620 €
45.000 €16.500 €55 %15.680 €56 %-820 €
35.000 €21.000 €70 %19.600 €70 %-1.400 €
25.000 €21.000 €70 %22.400 €80 %1.400 €

Wer gut verdient, verliert doppelt: den Effizienzbonus und einen Teil des Klimabonus, dazu 2.000 € förderfähige Kosten. Bei 45.000 € gleicht die neue dritte Stufe des Einkommensbonus fast alles aus. Bei 25.000 € liegt die neue Förderung vorn, weil der Deckel auf 80 % gestiegen ist. Am deutlichsten trifft es Häuser ohne Bonus: Eine zwölf Jahre alte Gasheizung, ersetzt bei 90.000 € Einkommen, brachte mit Effizienzbonus 10.500 €, ohne ihn 9.000 €, und heute 8.400 €.

Antrag jetzt oder später?

Zuschuss an diesem Tag

11.445 €

Klimageschwindigkeitsbonus12 %
Bei Antrag jetzt12.880 €
Warten kostet1.435 €

Einkommen über 50.000 €, also ohne Einkommensbonus.

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Was 2027 und 2028 kommt

Einen Nachfolger für den Effizienzbonus gibt es nicht, aber zwei Änderungen betreffen dieselben Geräte. Erstens soll ab dem ersten Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken. Dafür kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Die Richtlinie enthält beide Sätze bereits; Starttag, die genaue Abgrenzung der Herkunft und der Nachweis sind noch nicht veröffentlicht. Im Beispiel mit 60.000 € Einkommen stünden bei einem Antrag im April 2027 11.445 € mit EU-Gerät und 7.358 € ohne. Beide Werte sind vorläufig, solange die Details fehlen.

Zweitens werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert, etwa mit Propan (R290) oder Kohlendioxid (R744). Was bisher einen Aufschlag brachte, wird damit zur Bedingung. Wer heute ein Angebot einholt, kann den Fachbetrieb nach dem Kältemittel des Geräts fragen. Welche Kosten auf Sie zukommen, zeigt Wärmepumpe Kosten, den Zuschuss für Ihren Antragstag der Förderrechner. Für Pelletkessel gilt Ähnliches beim Staub: Ab dem 1. Oktober 2027 gilt der strenge Staubgrenzwert, für den es früher den Zuschlag gab, laut Richtlinie für alle geförderten Biomasseanlagen (Pelletheizung Förderung).

Woran Sie veraltete Angaben erkennen

Eine Rechnung mit 5 % Effizienzbonus, 20 % Klimabonus oder 30.000 € Höchstbetrag stammt aus der Zeit vor dem 21. Juli 2026. Für einen Antrag heute gelten 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bis zum 31. Januar 2027, der dreistufige Einkommensbonus und 28.000 € Höchstbetrag. Das ganze Programm steht unter KfW 458.

Was Eigentümer fragen

Bekomme ich den Effizienzbonus noch, wenn mein Antrag vom Juni 2026 ist?

Ja. Ein Antrag, der bis zum 20. Juli 2026 bei der KfW eingegangen ist, wird nach der Richtlinie von 2023 geprüft, mit 5 % Effizienzbonus, 20 % Klimabonus und 30.000 € Höchstbetrag. Bereits erteilte Zusagen bleiben unverändert. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe so eingebaut wird wie beantragt, also mit der angegebenen Wärmequelle oder dem natürlichen Kältemittel, und die Nachweise fristgerecht eingehen.

Lohnt es sich, auf die alte Zusage zu verzichten?

Nur für Haushalte mit niedrigem Einkommen, und nur mit Geduld. Für dasselbe Vorhaben gilt nach einem Verzicht eine Sperre von sechs Monaten. Bei 25.000 € Einkommen bringt die neue Förderung im Beispiel 1.400 € mehr, bei 60.000 € kostet sie 3.620 €. Nach sechs Monaten können zudem Höchstbetrag und Klimabonus schon gesunken sein. Rechnen Sie beide Daten durch, bevor Sie verzichten.

Gibt es für Erdwärmepumpen jetzt gar keinen Aufschlag mehr?

Nicht für die Technik selbst. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe bekommt seit dem 21. Juli 2026 dieselben 30 % Grundförderung wie eine Luftwärmepumpe, dazu gegebenenfalls Klima- und Einkommensbonus. Die höheren Kosten für Bohrung oder Kollektor zählen aber weiter zu den förderfähigen Kosten, solange der Höchstbetrag nicht erreicht ist. Ab dem ersten Quartal 2027 hängt ein Teil der Förderung an der Herkunft des Geräts, nicht an der Wärmequelle.

Muss die Wärmepumpe trotzdem ein natürliches Kältemittel haben?

Heute nicht, aber die Richtlinie empfiehlt es. Für Anträge ab dem 1. Januar 2028 werden nach den technischen Mindestanforderungen nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert, etwa Propan (R290) oder Kohlendioxid (R744). Wer heute ein Gerät mit synthetischem Kältemittel kauft, bekommt dafür noch dieselbe Förderung, verliert aber den früheren Aufschlag dafür, dass er ein natürliches gewählt hätte.

Was ist aus dem Zuschlag für staubarme Pelletkessel geworden?

Er ist ebenfalls zum 21. Juli 2026 entfallen. Bis dahin gab es pauschal 2.500 € extra für besonders feinstaubarme Biomasseheizungen. Das Ministerium begründet den Wegfall damit, dass solche Filter am Markt Standard geworden sind. Biomasseheizungen erhalten weiter Grundförderung und Boni nach denselben Regeln wie Wärmepumpen.

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Herausgeber von Rechnern zum Heizungstausch: Zuschuss nach Antragsdatum und Einkommen, Heizkosten je Bundesland, CO₂-Kosten und Aufteilung

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