Heizungsförderung Antrag: die sechs Schritte und ihre Fristen
Der Zuschuss scheitert selten an der Technik, oft aber an der Reihenfolge. Hier steht, welches Papier wann vorliegen muss und welche Frist ab wann läuft.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihre Fristen nach der Zusage
Fertig sein bis
1. November 2029
| Bewilligungszeitraum | 36 Monate |
| Nachweise einreichen bis | 1. Mai 2030 |
Gerechnet ab dem Ersten des Zusagemonats; maßgeblich ist das Datum im Zuwendungsbescheid.
Die Heizungsförderung der KfW wird vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt. Zuerst erstellt ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der geplanten Heizung und den Kosten. Dann schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Vertrag, der nur bei Förderzusage gilt oder ohne sie entfällt und ein voraussichtliches Einbaudatum nennt. Mit BzA und Vertrag stellen Sie den Antrag. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate für den Einbau, danach bestätigt der Fachbetrieb die Durchführung, und Sie reichen binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung die Nachweise ein. Für Satz und Höchstbetrag zählt der Tag, an dem der Antrag eingeht. Ein Haushalt mit 65.000 € Einkommen, der eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe zu 32.000 € tauscht, erhält bei Antrag Ende Januar 2027 12.880 €, ab dem 1. Februar 2027 11.445 €. Bei einer Zusage am 16. November 2026 muss die Heizung bis zum 16. November 2029 fertig sein.
Die sechs Schritte im Überblick
Das Merkblatt 458 beschreibt den Weg zum Zuschuss in sechs Schritten. Die ersten drei müssen in dieser Reihenfolge erledigt sein, bevor auf der Baustelle irgendetwas passiert.
| Schritt | Wer | Was entsteht |
|---|---|---|
| 1. Bestätigung zum Antrag | Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte | BzA mit geplanter Heizung, Kosten und Einhaltung der technischen Mindestanforderungen |
| 2. Vertrag mit Förderklausel | Sie und der Fachbetrieb | Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung und voraussichtlichem Einbaudatum |
| 3. Antrag | Sie, im Portal „Meine KfW“ | Antrag für das Produkt 458 mit hochgeladener BzA und Vertrag |
| 4. Einbau | Fachbetrieb | fertige Heizung, höchstens 36 Monate nach der Zusage |
| 5. Bestätigung nach Durchführung | derselbe Fachbetrieb oder Experte | BnD mit tatsächlichen Kosten |
| 6. Nachweis und Auszahlung | Sie, im Portal | Identifizierung, Rechnungen, Belege für Boni, Überweisung |
Schritt 1: die Bestätigung zum Antrag
Ohne BzA nimmt das Portal keinen Antrag an. Sie enthält die geplante Heizung, die voraussichtlichen förderfähigen Kosten und die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, bei einer Wärmepumpe etwa die Jahresarbeitszahl. Erstellen darf sie ein Fachunternehmen, in der Regel der Installateur, oder ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Die BzA gilt sechs Monate. Wer mehrere Angebote vergleicht, lässt sie erst für das Angebot erstellen, das er annehmen will, denn die Kosten darin begrenzen später den Zuschuss.
Schritt 2: der Vertrag mit Förderklausel
Hier gehen die meisten Förderungen verloren. Vor dem Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde (Richtlinie BEG EM, Nr. 9.2.1). Aufschiebend heißt: Der Vertrag ist bis zur Zusage schwebend unwirksam und wird bei Ablehnung endgültig unwirksam. Auflösend heißt: Er gilt sofort, entfällt aber, wenn die Zusage ausbleibt. Der Vertrag muss außerdem das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennen, und dieses Datum muss im Bewilligungszeitraum liegen.
Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Beginn des Vorhabens, genauso wie der tatsächliche Start der Arbeiten vor Ort. Liegt der Beginn vor dem Antrag, ist die Förderung ausgeschlossen. Eine Bedingung, die erst nachträglich in einen schon unterschriebenen Vertrag aufgenommen wird, erkennt die KfW nicht an. Planung, Beratung und Energieberatung dürfen dagegen jederzeit vorher stattfinden.
Schritt 3: der Antrag im Portal
Sie registrieren sich unter meine.kfw.de und wählen das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)“. Hochgeladen werden BzA und Vertrag. Die Person, die sich registriert, muss dieselbe sein, die den Antrag stellt, und lässt sich später nicht austauschen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte erlaubt die KfW nur bei Wohnungseigentümergemeinschaften (Heizungsförderung in der WEG). Das Portal kann zeitweise einen virtuellen Warteraum vorschalten und nachts geschlossen sein.
Je Maßnahme gibt es nur einen Antrag, und der beantragte Betrag lässt sich später nicht erhöhen. Die Boni wählen Sie gleich mit aus; eine nachträgliche Änderung ist grundsätzlich nicht möglich (Produktseite KfW 458). Der Tag des Eingangs bestimmt den Satz. Im Beispiel mit 65.000 € Einkommen und Ölheizung sind es 12.880 € bei einem Antrag Ende Januar 2027 und 11.445 € ab dem 1. Februar 2027, weil an diesem Tag Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag sinken.
Antrag jetzt oder später?
Zuschuss an diesem Tag
11.445 €
| Klimageschwindigkeitsbonus | 12 % |
| Bei Antrag jetzt | 12.880 € |
| Warten kostet | 1.435 € |
Einkommen über 50.000 €, also ohne Einkommensbonus.
Schritte 4 bis 6: Einbau, Bestätigung, Nachweis
Nach dem Eingang des Antrags darf der Einbau beginnen, vor der Zusage aber auf eigenes Risiko. Ab der Zusage laufen 36 Monate, in denen das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein muss. Danach erstellt der Fachbetrieb oder Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit den tatsächlichen Kosten. Mit deren Nummer starten Sie im Portal den Nachweis. Vorher müssen Sie sich dort identifizieren, und Sie brauchen Ihre steuerliche Identifikationsnummer.
| Ereignis | Datum im Beispiel | Regel |
|---|---|---|
| Zusage der KfW | 16. November 2026 | Beginn des Bewilligungszeitraums |
| Letzte Rechnung | 20. April 2027 | Abschluss des Vorhabens |
| Nachweis spätestens | 20. Oktober 2027 | 6 Monate nach der letzten Rechnung |
| Einbau spätestens fertig | 16. November 2029 | 36 Monate nach der Zusage |
| Absolute Grenze für den Nachweis | 16. Mai 2030 | 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums |
Verpasst man die Nachweisfrist, verfällt der Zuschuss. Für Anträge mit Einkommensbonus soll das Einreichen der Nachweise laut Merkblatt voraussichtlich ab Januar 2027 möglich sein. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung meist zur Mitte oder zum Ende eines Monats auf Ihr Konto.
Welche Unterlagen der Nachweis braucht
Die Rechnungen müssen den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes genügen, die Adresse des Hauses und die förderfähigen Kosten ausweisen, auf Deutsch und in Euro ausgestellt und unbar bezahlt sein. Für den hydraulischen Abgleich kann die KfW ein Formular des Branchenverbands VdZ anfordern. Wer den Klimabonus will, lädt die Meldebestätigung und einen Grundbuchauszug hoch; für den Einkommensbonus kommen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag und die Meldebestätigungen aller zählenden Haushaltsmitglieder dazu.
Nach der Auszahlung
Die Heizung muss 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Wer das Haus in dieser Zeit verkauft, muss den Käufer laut Richtlinie auf die Förderung und die Nutzungspflicht hinweisen und die Pflichten im Kaufvertrag übertragen. Zahlt die KfW in einem Kalenderjahr insgesamt mindestens 3.000 € aus, meldet sie das an die Finanzbehörden. Wer auf eine Zusage verzichtet, kann für dasselbe Vorhaben frühestens sechs Monate später neu beantragen. Den Eigenanteil kann der Ergänzungskredit finanzieren, der erst nach der Zusage beantragt wird. Das Programm im Ganzen beschreibt KfW 458, die Höhe für Ihren Fall zeigt der Förderrechner.