CO₂-Kosten Aufteilung: Ihr Anteil als Mieter oder Vermieter
Verbrauch, Wohnfläche und Brennstoff eingeben: Der Rechner bestimmt die Stufe nach dem CO2KostAufG und teilt die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Anteil des Vermieters
67,35 €
40 % von 168,37 €; Mieter zahlt 101,02 €
| CO₂ je m² und Jahr | 31,1 kg |
|---|---|
| Regel | Stufenmodell |
| Mieter | 60 % · 101,02 € |
| Vermieter | 40 % · 67,35 € |
Rechenweg Schritt für Schritt
- 12.000 kWh ergeben 2.177 kg CO₂; geteilt durch 70 m² sind das 31,1 kg je m² und Jahr (§ 5 Abs. 1, eine Nachkommastelle).
- CO₂-Kosten geschätzt mit 65 € je Tonne und Mehrwertsteuer: 168,37 €. Maßgeblich ist der Betrag auf der Brennstoffrechnung.
- Stufe nach Anlage: 31,1 kg CO₂ je m²: Mieter 60 %, Vermieter 40 %.
Schätzung nach Förderrichtlinie und Gesetzen, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein die Zusage der Förderbank. So rechnen wir
Die CO₂-Kosten für Gas und Heizöl teilen sich Mieter und Vermieter nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Maßgeblich ist, wie viel CO₂ die Wohnung im Jahr je Quadratmeter Wohnfläche verursacht, auf eine Nachkommastelle gerundet. Unter 12 kg trägt der Mieter alles, ab 52 kg zahlt der Vermieter 95 %; dazwischen liegen zehn Stufen. Eine Wohnung mit 70 m² und 12.000 kWh Gas im Jahr kommt auf 31,1 kg je m². Bei 65 € je Tonne, dem Durchschnitt der Versteigerungen 2026, und mit Mehrwertsteuer sind das rund 168 € CO₂-Kosten, davon 40 % oder 67 € für den Vermieter. Eine Ölwohnung mit 90 m² und 1.800 Litern liegt bei 53,5 kg, dort zahlt der Vermieter 354 € von 373 €. Denkmalschutz oder Milieuschutz halbieren seinen Anteil. Wird nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut, gilt ab 2028 eine hälftige Teilung.
So teilt das Gesetz die Kosten
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt die CO₂-Kosten nach dem Zustand des Gebäudes: Je mehr CO₂ eine Wohnung je Quadratmeter verursacht, desto mehr zahlt der Vermieter (CO2KostAufG). Der Gedanke dahinter: Der Mieter beeinflusst sein Heizverhalten, der Vermieter Dämmung und Heizung.
| kg CO₂ je m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| ab 52 | 5 % | 95 % |
Die CO₂-Menge rechnet der Rechner aus dem Verbrauch mit den Faktoren der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030, Anlage 2). Die CO₂-Kosten schätzt er mit dem Preis je Tonne, voreingestellt 65 €, der Durchschnitt der Versteigerungen 2026 (DEHSt). Steht der Betrag auf Ihrer Brennstoffrechnung, tragen Sie ihn ein: Er ist genauer als jede Schätzung.
Drei Wohnungen, drei Ergebnisse
| Wohnung | kg je m² | CO₂-Kosten | Vermieter | Mieter |
|---|---|---|---|---|
| Gas, 70 m², 12.000 kWh | 31,1 | 168 € | 40 % · 67 € | 101 € |
| Gas saniert, 80 m², 6.000 kWh | 13,6 | 84 € | 10 % · 8 € | 76 € |
| Öl, 90 m², 1.800 Liter | 53,5 | 373 € | 95 % · 354 € | 19 € |
Die sanierte Wohnung bleibt knapp in der zweiten Stufe, der Vermieter trägt dort fast nichts. In der Ölwohnung ist es umgekehrt: Heizöl verursacht je Kilowattstunde mehr CO₂ als Gas, die Wohnung landet in der obersten Stufe. Wie sich der CO₂-Preis auf den Liter Heizöl umrechnet, zeigt CO₂-Preis Heizöl, die Kosten für den ganzen Haushalt der CO₂-Steuer-Rechner. Was die CO₂-Kosten ab 2027 kosten können, steht unter CO₂-Preis 2027; der Korridor für 2027 ist vom Bundestag beschlossen, aber noch nicht verkündet.
CO₂-Kosten 2026, 2027 und danach
2027, beschlossen, nicht in Kraft
237 € bis 281 €
| 2026 (55 bis 65 €/t) | 237 € bis 281 € |
| Ihr Szenario 2028 (100 €/t) | 432 € |
Mit Mehrwertsteuer. Für 2028 gibt es keinen festen Preis: Der Wert ist Ihre Annahme.
Sonderfälle im Rechner
Unter „Sonderfälle“ lassen sich drei Regeln einstellen. Denkmalschutz, Anschluss- und Benutzungszwang oder Milieuschutz halbieren den Anteil des Vermieters nach § 9. Für Gewerberäume gilt nach § 8 eine hälftige Teilung. Und für eine Gas- oder Ölheizung, die nach dem 29. Juli 2026 unter § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes eingebaut wurde (§ 43 GModG), teilen beide ab 2028 hälftig; der Rechner wendet diese Regel deshalb mit dem Jahr 2028 an. Was für neue Gasheizungen sonst gilt, steht unter Gasheizung Verbot. Für Vermieter, die über den Heizungstausch nachdenken, steht die Förderung unter Heizungsförderung für Vermieter.