Heizungsförderung für die WEG: zwei Anträge, ein Haus
Wenn eine Eigentümergemeinschaft die Zentralheizung tauscht, beantragt die Gemeinschaft die Grundförderung und jeder Selbstnutzer seine Boni. So rechnet die KfW, am Beispiel einer WEG mit sieben Wohnungen.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihr Anteil an der WEG-Förderung
Ihr Zuschuss insgesamt
8.330 €
| Basisantrag der WEG (ganzes Haus) | 35.700 € |
| Davon Ihr Anteil | 4.463 € |
| Ihr Zusatzantrag (Boni) | 3.868 € |
| Ihr Kostenanteil netto | 10.420 € |
Gasheizung ab 20 Jahren ersetzt; Sie bewohnen Ihre Wohnung selbst.
Tauscht eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Heizung im Gemeinschaftseigentum, stellt die WEG den Basisantrag bei der KfW und erhält 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten des ganzen Hauses. Der Höchstbetrag wächst mit der Zahl der Wohnungen; bei sieben Wohnungen sind es 111.000 €. Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, stellen danach einen Zusatzantrag für Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Er bezieht sich auf ihren Miteigentumsanteil an den Kosten, höchstens auf den gleichen Teil des Höchstbetrags je Wohnung, hier 15.857 €. Im Beispiel der KfW kostet die Wärmepumpe rund 140.000 € und ersetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung. Die Gemeinschaft erhält 33.300 €. Ein Eigentümer mit 15 % Anteil und 50.000 € Einkommen bekommt im Zusatzantrag 4.123 € dazu, mit einem Kind 6.343 €. Wer vermietet, erhält nur seinen Anteil am Basisantrag von 4.995 €. Der Zusatzantrag muss spätestens 6 Monate nach der Zusage des Basisantrags gestellt sein.
Zwei Anträge für eine Heizung
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört die Zentralheizung allen gemeinsam. Deshalb teilt die KfW die Förderung auf zwei Anträge auf (Merkblatt 458). Den Basisantrag stellt die Gemeinschaft für das Gemeinschaftseigentum. Er bringt 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten, begrenzt durch den Höchstbetrag des ganzen Gebäudes. Den Zusatzantrag stellt jeder Eigentümer, der seine Wohnung selbst bewohnt und Boni bekommen kann: den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn eine alte fossile Heizung ersetzt wird, und den Einkommensbonus, wenn sein Haushalt wenig genug verdient.
Der Zusatzantrag muss spätestens 6 Monate nach der Zusage des Basisantrags eingehen und bevor die Gemeinschaft die Nachweise für den Basisantrag einreicht. Eine spätere Änderung der Boni sieht die KfW nicht vor (KfW-Produktseite). Auch für die Gemeinschaft gilt: Vor dem Basisantrag darf nur ein Vertrag mit Bedingung unterschrieben sein, der an die Förderzusage geknüpft ist.
Das Beispiel der KfW: WEG Am Grünen Grund 4
Die KfW rechnet auf ihrer Produktseite eine Gemeinschaft mit sieben Wohnungen vor. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung, die Kosten liegen bei rund 140.000 €. Der Höchstbetrag des Hauses ist 28.000 € für die erste, fünfmal 15.000 € und einmal 8.000 € für die siebte Wohnung, zusammen 111.000 €. Der Basisantrag bringt 30 % davon, also 33.300 €.
Für den Zusatzantrag zählt der Miteigentumsanteil, aber höchstens der gleiche Teil des Höchstbetrags je Wohnung: 111.000 € geteilt durch sieben ergibt 15.857 €. Darauf kommen Klimabonus von 16 % und Einkommensbonus, bis die eigene Wohnung den Deckel von 70 % oder 80 % erreicht. Unser Rechner kommt auf dieselben Beträge wie die KfW.
| Eigentümer | Anteil | Einkommen | Satz | Zusatzantrag | Anteil Basis | Zusammen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnung 1, ohne Kind | 15 % | 50.000 € | 56 % | 4.123 € | 4.995 € | 9.118 € |
| Wohnung 3, ein Kind | 15 % | 50.000 € | 70 % | 6.343 € | 4.995 € | 11.338 € |
| Wohnung 7, ohne Kind | 12 % | 30.000 € | 80 % | 6.660 € | 3.996 € | 10.656 € |
| Vermietete Wohnung | 15 % | egal | 30 % | 0 € | 4.995 € | 4.995 € |
In Wohnung 3 wirkt der Familienzuschlag: Mit einem Kind zählt die KfW 10.000 € weniger Einkommen, aus 10 % werden 30 % Einkommensbonus. Die Summe mit Grundförderung und Klimabonus läge über 70 % und wird auf diesen Deckel gekürzt. In Wohnung 7 greift der niedrige Einkommenssatz von 40 %, der Deckel steigt auf 80 %. Dafür liegt ihr Kostenanteil unter dem Betrag je Wohnung, die Boni werden auf den vollen Anteil gerechnet. Wie die Stufen des Einkommens funktionieren, steht unter Einkommensbonus.
Ihr Einkommensbonus
Einkommensbonus
40 %
| Angesetztes Einkommen | 28.000 € |
| Höchstsatz insgesamt | 80 % |
| Zuschuss bei 28.000 € (Gas, 20 Jahre) | 22.400 € |
Wer was bezahlt
Die Grundförderung fließt an die Gemeinschaft. Der Rechner verteilt sie wie die Kosten nach Miteigentumsanteilen; wie die Gemeinschaft das intern regelt, steht in ihren eigenen Beschlüssen und nicht in der Förderrichtlinie. Den Bonus aus dem Zusatzantrag bekommt der jeweilige Eigentümer. Für Wohnung 1 im Beispiel heißt das: 21.000 € Kostenanteil, 9.118 € Förderung insgesamt, 11.882 € bleiben selbst zu tragen.
Die Grenze der Kumulierung gilt auch hier: Andere öffentliche Mittel für dieselbe Maßnahme dürfen zusammen mit dem Zuschuss höchstens 60 % der geförderten Ausgaben erreichen, soweit sie neben der BEG überhaupt zulässig sind (Richtlinie Nr. 8,6).
Heizung im Sondereigentum
Nicht jede WEG hat eine Zentralheizung. Hat jede Wohnung eine eigene Gasetagenheizung, gehört sie zum Sondereigentum, und der Eigentümer stellt den Antrag selbst. Auch dann gilt der Höchstbetrag des ganzen Gebäudes, verteilt zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen. In einem Haus mit acht Wohnungen sind das 14.875 € je Wohnung. Eine Wärmepumpe für 18.000 €, die eine Gasetagenheizung ersetzt, bringt einem Selbstnutzer mit 45.000 € Einkommen 8.330 €. Gasetagenheizungen lösen den Klimageschwindigkeitsbonus unabhängig vom Alter aus. Wer seine Wohnung vermietet, bekommt nur die Grundförderung (Förderung für Vermieter).
Der Ergänzungskredit 358 der KfW mit Zinsvorteil steht Eigentümern einer Wohnung in einer WEG offen, wenn die Maßnahme nur ihr Sondereigentum betrifft. Für die Zentralheizung der Gemeinschaft ist das Programm 358 nicht vorgesehen.
Wann die Gemeinschaft entscheiden sollte
Eigentümergemeinschaften brauchen Zeit für Angebote und Beschlüsse, die Förderung sinkt aber nach festem Kalender. Am 1. Februar 2027 fällt der Höchstbetrag der ersten Wohnung um 750 € und der Klimabonus auf 12 %. Für das Haus mit sieben Wohnungen sinkt der Basisantrag dadurch kaum, von 33.300 € auf 33.075 €. Für Wohnung 1 fällt die Förderung insgesamt aber von 9.118 € auf 8.426 €, wenn alle Anträge ab diesem Tag gestellt werden.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll außerdem die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken, mit 15 % Bonus für Geräte aus der EU. Der Starttag ist offen (FAQ von BMWE, KfW und BAFA). Ohne EU-Gerät hätte Wohnung 1 bei einem Antrag im April 2027 noch 5.946 €. Den Ablauf beider Anträge beschreibt Antrag stellen, die Sätze im Ganzen KfW 458.