Heizungsoptimierung Förderung 2026: Zuschuss vom BAFA

Wer die bestehende Heizung besser einstellen oder umbauen lässt, statt sie zu tauschen, bekommt einen kleinen Zuschuss vom BAFA. Für wen er gilt, wie viel er bringt und wann der Steuerbonus die bessere Wahl ist.

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Zuschuss für die Optimierung

Zuschuss

270 €

Fördersatz15 %
Höchstbetrag förderfähig30.000 €
Mindestbetrag300 €

Fossile Kessel höchstens 20 Jahre alt; Haus mit bis zu fünf Wohnungen.

Oder gleich den Heizungstausch rechnen →

Das BAFA fördert die Optimierung einer bestehenden Heizung mit 15 % der förderfähigen Ausgaben. Dazu zählen der hydraulische Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, neue Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur, gedämmte Rohrleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen, Wärmespeicher und Regeltechnik. Die Förderung gilt für Wohnhäuser mit höchstens 5 Wohnungen, deren Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre ist; ein Öl- oder Gaskessel darf nicht älter als 20 Jahre sein. Förderfähig sind für die erste Wohnung bis 30.000 € im Jahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis 60.000 €. Ein hydraulischer Abgleich mit neuer Pumpe für 2.400 € bringt 360 € Zuschuss. Für dieselbe Arbeit ergäbe der Steuerbonus nach § 35c EStG 480 € über drei Jahre, wenn das Haus selbst bewohnt und älter als 10 Jahre ist. Beides zusammen geht nicht. Wer die Heizung ganz ersetzt, beantragt bei der KfW; dort ist der Abgleich Pflicht und wird mitgefördert.

Was als Heizungsoptimierung gilt

Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen trennt den Tausch der Heizung von ihrer Verbesserung (Richtlinie Nr. 5,4). Den Tausch fördert die KfW, die Optimierung das BAFA (BAFA). Gemeint sind alle Arbeiten an einer bestehenden Anlage, mit denen sie weniger Energie für dieselbe Wärme braucht.

BAFA, Stand Oktober 2026
MaßnahmeWozuGefördert
Hydraulischer Abgleich mit Heizkurvejeder Heizkörper bekommt die passende Wassermenge15 %
Neue Heizungspumpeweniger Strom, regelbare Leistung15 %
Vorlauftemperatur und Pumpenleistung anpassenniedrigere Temperaturen, weniger Verluste15 %
Rohrleitungen dämmenweniger Wärme im Keller15 %
Niedertemperaturheizkörper, FlächenheizungVorbereitung auf eine Wärmepumpe15 %
Wärmespeicher, Mess-, Steuer- und Regeltechnikbessere Steuerung15 %
Optimierung einer Wärmepumpehöhere Jahresarbeitszahl15 %
Staubminderung an Biomassekesselnweniger Feinstaub50 %

Der hydraulische Abgleich ist der Kern. Ohne ihn bekommen Heizkörper nahe der Pumpe zu viel warmes Wasser und entfernte zu wenig; die Anlage läuft dann mit höherer Temperatur als nötig. Für eine spätere Wärmepumpe zählt genau das, denn je niedriger die Vorlauftemperatur, desto weniger Strom braucht sie.

Wer gefördert wird und wer nicht

Die Förderung gilt für bestehende Gebäude mit höchstens 5 Wohnungen. Der Wärmeerzeuger muss älter als 2 Jahre sein. Ist er ein Öl- oder Gaskessel, darf er nicht älter als 20 Jahre sein. Ein Gaskessel von 2004 fällt also heraus. Für ihn ist der Tausch der richtige Weg, und dort gehört der Abgleich zur geförderten Maßnahme: Die KfW verlangt beim Einbau jeder neuen Heizung eine Optimierung des gesamten Verteilsystems, einen eigenen Antrag beim BAFA braucht es nicht (KfW 458). Für dieselben Ausgaben ist immer nur ein Antrag möglich, entweder bei der KfW oder beim BAFA.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, aber auch Eigentümergemeinschaften und andere Investoren. Anders als bei der KfW gibt es keine Boni nach Einkommen oder alter Heizung: Der Satz ist für alle gleich. Wer vermietet, bekommt dieselben 15 % wie ein Selbstnutzer.

Höchstbeträge und der Bonus mit Sanierungsfahrplan

Förderfähig sind für die erste Wohnung bis 30.000 €, für jede zweite bis sechste bis 15.000 €, je Gebäude und Kalenderjahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, dem iSFP eines Energieeffizienz-Experten, verdoppeln sich diese Beträge. Anders als bei der KfW sinken sie nicht jedes halbe Jahr (FAQ von BMWE, KfW und BAFA).

Der iSFP-Bonus von 5 % ist seit dem 21. Juli 2026 enger gefasst. Er gilt nur für den Teil der Kosten, der über dem Höchstbetrag ohne Fahrplan liegt, im Einfamilienhaus also über 30.000 €. Für kleine Arbeiten bringt er deshalb nichts.

Eigene Beispiele; § 35c: 7 %, 7 % und 6 % über drei Jahre
VorhabenKostenZuschuss BAFASteuerbonus § 35c
Abgleich und neue Pumpe, Einfamilienhaus2.400 €360 €480 €
Niedertemperaturheizkörper, drei Wohnungen14.000 €2.100 €nur selbst bewohnte Wohnung
Fußbodenheizung, Einfamilienhaus, ohne iSFP38.000 €4.500 €7.600 €
Fußbodenheizung, Einfamilienhaus, mit iSFP38.000 €6.100 €7.600 €

Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten fördert das BAFA zusätzlich mit 50 % der Kosten. Bei einem Abgleich im Einfamilienhaus ist das selten nötig, bei einem Umbau auf Flächenheizung kann es sich lohnen.

Zuschuss oder Steuerbonus

Für Optimierungen ist der Steuerbonus oft die bessere Wahl. § 35c EStG ermäßigt die Einkommensteuer um 20 % der Kosten, verteilt auf das Jahr des Abschlusses und die beiden folgenden Jahre (§ 35c EStG). Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen steht ausdrücklich in der Liste der begünstigten Arbeiten. Voraussetzungen: Sie bewohnen das Haus selbst, es ist älter als 10 Jahre, ein Fachbetrieb führt die Arbeit aus und bescheinigt sie, Sie zahlen per Überweisung, und die Arbeit ist vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen.

Im Beispiel mit 2.400 € stehen 360 € Zuschuss gegen 480 € Steuerermäßigung. Der Zuschuss kommt sofort, der Steuerbonus erst mit den Steuerbescheiden, und nur, wenn Sie genug Einkommensteuer zahlen. Für eine vermietete Wohnung bleibt nur der Zuschuss. Beides für dieselbe Maßnahme schließt die Richtlinie aus; für verschiedene Maßnahmen am selben Haus lassen sich die Wege aber kombinieren, etwa Zuschuss für die neue Heizung und Steuerbonus für die Dämmung (Steuerbonus Heizung).

Ihr Heizungstausch nach Zuschuss

Sie zahlen

18.320 €

Zuschuss15.680 €
Förderfähig28.000 €
Mit Antragsdatum und Heizkosten →

Antrag und Reihenfolge

Auch beim BAFA gilt: Vor dem Antrag darf kein Auftrag ohne Bedingung unterschrieben und keine Arbeit begonnen sein. Ein Vertrag, der nur bei einer Förderzusage gilt, ist erlaubt. Der Antrag läuft über das Portal des BAFA (BAFA im Überblick), die Unterlagen sind auf Deutsch. Lassen Sie den Abgleich vom Fachbetrieb dokumentieren, mit der Wassermenge für jeden Heizkörper; beim Einbau einer geförderten neuen Heizung verlangt die Richtlinie dafür das Bestätigungsformular des Branchenverbands VdZ.

Bei einem Pellet- oder Hackschnitzelkessel kommt eine zweite Fördermöglichkeit hinzu: Maßnahmen gegen den Staubausstoß mit 50 % (Pelletheizung). Wie viel eine optimierte Heizung im Jahr kostet, zeigt der Heizkostenrechner. Wenn die Optimierung nicht mehr reicht, steht der Weg zur neuen Heizung unter Antrag stellen.

Was Eigentümer fragen

Wie viel zahlt das BAFA für einen hydraulischen Abgleich?

15 % der Kosten, die der Fachbetrieb in Rechnung stellt. Für einen Abgleich mit neuer Hocheffizienzpumpe und Einstellung der Heizkurve für 2.400 € sind das 360 €. Lohnt sich der Antrag bei so kleinen Beträgen kaum, kann der Steuerbonus mehr bringen: 20 % über drei Jahre, für ein selbst bewohntes Haus, das älter als 10 Jahre ist.

Warum fördert das BAFA die Optimierung einer 22 Jahre alten Gasheizung nicht?

Weil die Förderung fossile Wärmeerzeuger nur bis zu einem Alter von 20 Jahren umfasst. Ältere Öl- und Gaskessel sollen nicht mehr optimiert, sondern ersetzt werden. Für den Tausch zahlt die KfW mindestens 30 %, wer selbst wohnt, bekommt bei einer Gasheizung ab 20 Jahren zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus. Der hydraulische Abgleich ist dort ohnehin Teil der geförderten Maßnahme.

Bringt ein individueller Sanierungsfahrplan bei der Optimierung mehr Geld?

Etwas. Mit iSFP verdoppelt sich der Höchstbetrag für die erste Wohnung auf 60.000 €, und es gibt 5 % Bonus, aber nur auf den Teil der Kosten über dem Höchstbetrag ohne iSFP. Für eine Fußbodenheizung zu 38.000 € im Einfamilienhaus steigt der Zuschuss so von 4.500 € auf 6.100 €. Für kleine Arbeiten wie einen Abgleich bringt der Fahrplan nichts.

Ist der Steuerbonus für die Heizungsoptimierung besser als der Zuschuss?

Rechnerisch oft ja, wenn genug Einkommensteuer anfällt: § 35c EStG ermäßigt die Steuer um 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre, das BAFA zahlt 15 %. Das Haus muss älter als 10 Jahre sein und selbst bewohnt, ein Fachbetrieb muss die Arbeit ausführen und bescheinigen. Die Arbeit muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Für dieselbe Maßnahme schließen sich beide Wege aus.

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Richtlinien, Gesetze und Daten

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Herausgeber von Rechnern zum Heizungstausch: Zuschuss nach Antragsdatum und Einkommen, Heizkosten je Bundesland, CO₂-Kosten und Aufteilung

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