Kommunale Wärmeplanung: was der Plan Ihrer Gemeinde bedeutet
Die Gemeinde plant, wo künftig Fernwärme, Wasserstoff oder einzelne Heizungen sinnvoll sind. Für Ihre eigene Heizung folgt daraus seit dem 29. Juli 2026 keine Pflicht mehr, wohl aber eine Information.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Bis wann Ihre Gemeinde planen muss
Wärmeplan spätestens
30. Juni 2028
| Grenze | 100.000 Einwohner am 01.01.2024 |
| Folge für Ihre Heizung | keine Pflicht mehr |
Seit dem 29.07.2026 hängt keine Heizungspflicht mehr am Wärmeplan.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Länder, für jede Gemeinde einen Wärmeplan erstellen zu lassen. Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern am 1. Januar 2024 lief die Frist am 30. Juni 2026 ab, für alle anderen läuft sie bis zum 30. Juni 2028 (§ 4 Absatz 2). Der Plan teilt das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, etwa für ein Wärmenetz, für Wasserstoff oder für dezentrale Heizungen. Er hat nach § 23 keine rechtliche Außenwirkung: Niemand muss deshalb eine bestimmte Heizung nutzen. Bis zum 28. Juli 2026 war der Wärmeplan trotzdem wichtig, weil an ihm die Frist für die 65 %-Regel hing. Diese Kopplung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz mit § 71 gestrichen. Wer an ein Wärmenetz anschließen kann, bekommt dafür den Zuschuss 458: Ein Selbstnutzer mit 60.000 € Einkommen, der eine Ölheizung ersetzt, erhält bei 15.000 € Anschlusskosten 6.900 €.
Die Fristen nach Einwohnerzahl
| Gemeinde am 1. Januar 2024 | Wärmeplan spätestens | Besonderheit |
|---|---|---|
| mehr als 100.000 Einwohner | 30. Juni 2026 | Großstädte |
| 100.000 oder weniger | 30. Juni 2028 | alle übrigen Gemeinden |
| unter 10.000 Einwohner | 30. Juni 2028 | Land kann ein vereinfachtes Verfahren erlauben (§ 4 Abs. 3) |
| Plan nach Landesrecht schon vorhanden | gilt weiter | Fortschreibung nach Bundesrecht spätestens ab 1. Juli 2030 (§§ 5, 25) |
Die Pflicht trifft nach § 4 WPG die Länder, nicht die Bürger. Die Länder geben sie meist an die Gemeinden weiter. Ist ein Plan fertig, muss er spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden (§ 25). Entscheidend ist die gemeldete Einwohnerzahl am 1. Januar 2024, nicht die heutige.
Ihr Fernwärmepreis im Vergleich
Fernwärme im Jahr
1.800 €
| Dieselbe Wärme mit Gas | 1.777 € |
| Mit Luft-Wärmepumpe | 968 € |
Der Preis von 15 ct ist nur ein Startwert: Tragen Sie Arbeits- und Grundpreis aus Ihrer Abrechnung ein.
Was ein Wärmeplan enthält
Die planende Stelle untersucht zuerst, wie heute geheizt wird (Bestandsanalyse) und welche Quellen es vor Ort gibt (Potenzialanalyse). Daraus teilt sie das Gebiet nach § 18 in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein: Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung oder Prüfgebiet, jeweils für mehrere Zeitpunkte bis zum Zieljahr. Maßstab sind Kosten über die Lebensdauer, Risiken, Versorgungssicherheit und Treibhausgase. Der Plan nennt außerdem Maßnahmen, mit denen die Gemeinde ihn umsetzen will. Für den einzelnen Hausbesitzer ist das Ergebnis eine Karte, auf der er sieht, welche Versorgung für seine Straße vorgesehen ist.
Wichtig sind zwei Sätze des Gesetzes. Nach § 18 Absatz 2 entsteht aus der Einteilung keine Pflicht, eine bestimmte Versorgungsart zu nutzen oder bereitzustellen. Nach § 23 Absatz 4 hat der ganze Plan keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte. Auch der Stadtwerke-Anschluss, der im Plan steht, ist damit kein Anspruch. Umgekehrt kann niemand aus dem Plan ableiten, dass ein bestimmtes Haus eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss haben muss. Wer ein Haus kauft, sollte den Plan deshalb lesen, aber nicht als Auflage verstehen.
Warum der Plan bis Juli 2026 so wichtig war
Im Gebäudeenergiegesetz von 2024 regelte § 71 Absatz 8, ab wann die 65 %-Pflicht für bestehende Häuser galt: in großen Städten nach dem 30. Juni 2026, später auf den 31. Oktober 2026 verschoben, in den übrigen Gemeinden nach dem 30. Juni 2028, oder schon einen Monat nach einer Ausweisung als Wärmenetz- oder Wasserstoffgebiet (GEG 2024). Deshalb schauten viele Eigentümer auf den Wärmeplan wie auf einen Stichtag. Das Gesetz vom 23. Juli 2026 hat § 71 gestrichen, bevor die erste Frist griff. Heute ist der Wärmeplan eine Planungsgrundlage der Gemeinde und eine Information für Eigentümer, mehr nicht. Was stattdessen für neue Gas- und Ölheizungen gilt, steht unter Heizungsgesetz.
Was Sie im Plan nachsehen sollten
Ein Wärmeplan ist ein langes Dokument mit Karten, Tabellen und Szenarien. Für den eigenen Heizungstausch genügen meist vier Punkte. Erstens die Einteilung Ihres Baublocks: Wärmenetz, Wasserstoff, dezentral oder Prüfgebiet. Zweitens der Zeitpunkt, für den diese Einteilung gilt, denn der Plan zeigt mehrere Stichjahre bis zum Zieljahr. Drittens die Umsetzungsmaßnahmen: Steht dort ein konkreter Netzausbau mit Jahr und Betreiber, ist ein Anschluss wahrscheinlicher als bei einer bloßen Eignung. Viertens, ob die Gemeinde schon eine Ausweisung nach § 26 oder eine Satzung mit Anschlusszwang beschlossen hat. Fehlen diese Angaben, spricht wenig dafür, mit einer Wärmepumpe zu warten. Für Wasserstoffgebiete gilt besondere Vorsicht: Der Plan beschreibt eine Möglichkeit, keinen Lieferanten und keinen Preis. Wer heute eine neue Gasheizung mit der Hoffnung auf Wasserstoff kauft, trägt ab 2029 trotzdem die Pflichten aus § 43 GModG.
Ausweisung und Anschlusszwang
Auf Grundlage des Plans kann die Gemeinde nach § 26 grundstücksbezogen Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen. Auch diese Entscheidung bewirkt nach § 27 keine Pflicht, eine bestimmte Versorgung zu nutzen. Etwas anderes ist der Anschluss- und Benutzungszwang, den Gemeinden nach Landesrecht per Satzung festlegen können und auf den § 109 des GModG verweist. Er kann tatsächlich vorschreiben, sich an ein Netz anzuschließen. Liegt Ihr Grundstück in so einem Gebiet, fördert die KfW nach dem Merkblatt 458 nur noch den Anschluss an dieses Netz, keine eigene Wärmepumpe.
Wärmenetz oder eigene Heizung
Wenn der Plan Ihre Straße als Wärmenetzgebiet zeigt, lohnt die Frage an den Netzbetreiber, ob und wann er dort baut und zu welchem Preis. Der Anschluss wird wie eine Wärmepumpe mit 30 % Grundförderung und den Boni für Selbstnutzer bezuschusst, im Beispiel oben 6.900 €. Ein amtlicher Durchschnittspreis für Fernwärme fehlt, deshalb rechnet der Rechner auf Fernwärme Preise mit Ihrem Angebot. Den Vergleich mit Gas und Wärmepumpe im Jahr zeigt Heizkosten Vergleich. Den Zuschuss für Ihr Datum berechnet der Überblick zu KfW 458.