Kommunale Wärmeplanung: was der Plan Ihrer Gemeinde bedeutet

Die Gemeinde plant, wo künftig Fernwärme, Wasserstoff oder einzelne Heizungen sinnvoll sind. Für Ihre eigene Heizung folgt daraus seit dem 29. Juli 2026 keine Pflicht mehr, wohl aber eine Information.

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Bis wann Ihre Gemeinde planen muss

Wärmeplan spätestens

30. Juni 2028

Grenze100.000 Einwohner am 01.01.2024
Folge für Ihre Heizungkeine Pflicht mehr

Seit dem 29.07.2026 hängt keine Heizungspflicht mehr am Wärmeplan.

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Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Länder, für jede Gemeinde einen Wärmeplan erstellen zu lassen. Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern am 1. Januar 2024 lief die Frist am 30. Juni 2026 ab, für alle anderen läuft sie bis zum 30. Juni 2028 (§ 4 Absatz 2). Der Plan teilt das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, etwa für ein Wärmenetz, für Wasserstoff oder für dezentrale Heizungen. Er hat nach § 23 keine rechtliche Außenwirkung: Niemand muss deshalb eine bestimmte Heizung nutzen. Bis zum 28. Juli 2026 war der Wärmeplan trotzdem wichtig, weil an ihm die Frist für die 65 %-Regel hing. Diese Kopplung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz mit § 71 gestrichen. Wer an ein Wärmenetz anschließen kann, bekommt dafür den Zuschuss 458: Ein Selbstnutzer mit 60.000 € Einkommen, der eine Ölheizung ersetzt, erhält bei 15.000 € Anschlusskosten 6.900 €.

Die Fristen nach Einwohnerzahl

Wärmeplanungsgesetz §§ 4, 5 und 25
Gemeinde am 1. Januar 2024Wärmeplan spätestensBesonderheit
mehr als 100.000 Einwohner30. Juni 2026Großstädte
100.000 oder weniger30. Juni 2028alle übrigen Gemeinden
unter 10.000 Einwohner30. Juni 2028Land kann ein vereinfachtes Verfahren erlauben (§ 4 Abs. 3)
Plan nach Landesrecht schon vorhandengilt weiterFortschreibung nach Bundesrecht spätestens ab 1. Juli 2030 (§§ 5, 25)

Die Pflicht trifft nach § 4 WPG die Länder, nicht die Bürger. Die Länder geben sie meist an die Gemeinden weiter. Ist ein Plan fertig, muss er spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden (§ 25). Entscheidend ist die gemeldete Einwohnerzahl am 1. Januar 2024, nicht die heutige.

Ihr Fernwärmepreis im Vergleich

Fernwärme im Jahr

1.800 €

Dieselbe Wärme mit Gas1.777 €
Mit Luft-Wärmepumpe968 €

Der Preis von 15 ct ist nur ein Startwert: Tragen Sie Arbeits- und Grundpreis aus Ihrer Abrechnung ein.

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Was ein Wärmeplan enthält

Die planende Stelle untersucht zuerst, wie heute geheizt wird (Bestandsanalyse) und welche Quellen es vor Ort gibt (Potenzialanalyse). Daraus teilt sie das Gebiet nach § 18 in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein: Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung oder Prüfgebiet, jeweils für mehrere Zeitpunkte bis zum Zieljahr. Maßstab sind Kosten über die Lebensdauer, Risiken, Versorgungssicherheit und Treibhausgase. Der Plan nennt außerdem Maßnahmen, mit denen die Gemeinde ihn umsetzen will. Für den einzelnen Hausbesitzer ist das Ergebnis eine Karte, auf der er sieht, welche Versorgung für seine Straße vorgesehen ist.

Wichtig sind zwei Sätze des Gesetzes. Nach § 18 Absatz 2 entsteht aus der Einteilung keine Pflicht, eine bestimmte Versorgungsart zu nutzen oder bereitzustellen. Nach § 23 Absatz 4 hat der ganze Plan keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte. Auch der Stadtwerke-Anschluss, der im Plan steht, ist damit kein Anspruch. Umgekehrt kann niemand aus dem Plan ableiten, dass ein bestimmtes Haus eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss haben muss. Wer ein Haus kauft, sollte den Plan deshalb lesen, aber nicht als Auflage verstehen.

Warum der Plan bis Juli 2026 so wichtig war

Im Gebäudeenergiegesetz von 2024 regelte § 71 Absatz 8, ab wann die 65 %-Pflicht für bestehende Häuser galt: in großen Städten nach dem 30. Juni 2026, später auf den 31. Oktober 2026 verschoben, in den übrigen Gemeinden nach dem 30. Juni 2028, oder schon einen Monat nach einer Ausweisung als Wärmenetz- oder Wasserstoffgebiet (GEG 2024). Deshalb schauten viele Eigentümer auf den Wärmeplan wie auf einen Stichtag. Das Gesetz vom 23. Juli 2026 hat § 71 gestrichen, bevor die erste Frist griff. Heute ist der Wärmeplan eine Planungsgrundlage der Gemeinde und eine Information für Eigentümer, mehr nicht. Was stattdessen für neue Gas- und Ölheizungen gilt, steht unter Heizungsgesetz.

Was Sie im Plan nachsehen sollten

Ein Wärmeplan ist ein langes Dokument mit Karten, Tabellen und Szenarien. Für den eigenen Heizungstausch genügen meist vier Punkte. Erstens die Einteilung Ihres Baublocks: Wärmenetz, Wasserstoff, dezentral oder Prüfgebiet. Zweitens der Zeitpunkt, für den diese Einteilung gilt, denn der Plan zeigt mehrere Stichjahre bis zum Zieljahr. Drittens die Umsetzungsmaßnahmen: Steht dort ein konkreter Netzausbau mit Jahr und Betreiber, ist ein Anschluss wahrscheinlicher als bei einer bloßen Eignung. Viertens, ob die Gemeinde schon eine Ausweisung nach § 26 oder eine Satzung mit Anschlusszwang beschlossen hat. Fehlen diese Angaben, spricht wenig dafür, mit einer Wärmepumpe zu warten. Für Wasserstoffgebiete gilt besondere Vorsicht: Der Plan beschreibt eine Möglichkeit, keinen Lieferanten und keinen Preis. Wer heute eine neue Gasheizung mit der Hoffnung auf Wasserstoff kauft, trägt ab 2029 trotzdem die Pflichten aus § 43 GModG.

Ausweisung und Anschlusszwang

Auf Grundlage des Plans kann die Gemeinde nach § 26 grundstücksbezogen Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen. Auch diese Entscheidung bewirkt nach § 27 keine Pflicht, eine bestimmte Versorgung zu nutzen. Etwas anderes ist der Anschluss- und Benutzungszwang, den Gemeinden nach Landesrecht per Satzung festlegen können und auf den § 109 des GModG verweist. Er kann tatsächlich vorschreiben, sich an ein Netz anzuschließen. Liegt Ihr Grundstück in so einem Gebiet, fördert die KfW nach dem Merkblatt 458 nur noch den Anschluss an dieses Netz, keine eigene Wärmepumpe.

Wärmenetz oder eigene Heizung

Wenn der Plan Ihre Straße als Wärmenetzgebiet zeigt, lohnt die Frage an den Netzbetreiber, ob und wann er dort baut und zu welchem Preis. Der Anschluss wird wie eine Wärmepumpe mit 30 % Grundförderung und den Boni für Selbstnutzer bezuschusst, im Beispiel oben 6.900 €. Ein amtlicher Durchschnittspreis für Fernwärme fehlt, deshalb rechnet der Rechner auf Fernwärme Preise mit Ihrem Angebot. Den Vergleich mit Gas und Wärmepumpe im Jahr zeigt Heizkosten Vergleich. Den Zuschuss für Ihr Datum berechnet der Überblick zu KfW 458.

Was Eigentümer fragen

Muss ich warten, bis meine Gemeinde den Wärmeplan hat?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 hängt keine Pflicht für Ihre Heizung mehr am Wärmeplan, Sie können jederzeit tauschen. Sinnvoll ist ein Blick in den Plan trotzdem, wenn Ihr Haus in einem Gebiet liegt, das für ein Wärmenetz vorgesehen ist: Dann kann ein späterer Anschluss günstiger sein als eine eigene Wärmepumpe. Eine Zusage, dass das Netz kommt, gibt der Plan nicht.

Wo finde ich den Wärmeplan meiner Stadt?

Nach § 23 Absatz 3 WPG wird der beschlossene Wärmeplan im Internet veröffentlicht, in der Regel auf der Website der Stadt oder Gemeinde. Für Städte über 100.000 Einwohner hätte er bis zum 30. Juni 2026 vorliegen müssen. Gemeinden, die schon vor 2024 nach Landesrecht geplant haben, behalten ihren Plan nach § 5, er gilt dem neuen gleich.

Kann mich die Gemeinde zum Anschluss an die Fernwärme zwingen?

Nicht über den Wärmeplan und nicht über eine Ausweisung als Wärmenetzgebiet: § 27 WPG sagt ausdrücklich, dass daraus keine Pflicht entsteht. Einen Anschluss- und Benutzungszwang kann eine Gemeinde aber nach ihrem eigenen Satzungsrecht beschließen, darauf verweist § 109 GModG. Liegt Ihr Grundstück in einem solchen Gebiet, fördert die KfW nur noch den Anschluss an das Netz.

Wie klimafreundlich muss die Fernwärme in meinem Plan werden?

Für jedes Wärmenetz schreibt § 29 WPG ab dem 1. Januar 2030 mindestens 30 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme vor, ab 2040 mindestens 80 Prozent. Spätestens Ende 2044 muss jedes Netz vollständig so gespeist werden (§ 31). In Härtefällen kann die Behörde die Fristen verlängern. Was ein Anschluss kostet, sagt das Gesetz nicht.

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Herausgeber von Rechnern zum Heizungstausch: Zuschuss nach Antragsdatum und Einkommen, Heizkosten je Bundesland, CO₂-Kosten und Aufteilung

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