Gebäudeenergiegesetz 2026: was unter dem neuen Namen gilt
Das Gebäudeenergiegesetz gibt es weiter, nur unter neuem Titel. Für Energieausweis, Effizienzklasse und die Pflichten bei Kauf und Vermietung finden Sie hier die geltende Fassung.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihre Effizienzklasse
Klasse
E
| Endenergie im Jahr | 18.850 kWh |
| Strom einer Luft-Wärmepumpe | 4.801 kWh |
Referenzklima, ohne Korrektur für Ihr Bundesland.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Gestrichen wurden vor allem die Heizungsregeln der §§ 71 bis 73, also die 65 %-Pflicht und die Austauschpflicht nach 30 Jahren. Der übrige Teil gilt weiter: Anforderungen an Neubauten und Sanierungen, Dämmpflichten nach einem Eigentümerwechsel, Prüfpflichten für Heizungen in größeren Häusern und der Energieausweis. Wer ein Haus verkauft oder eine Wohnung vermietet, muss einen gültigen Ausweis vorlegen, der zehn Jahre gilt und die Effizienzklasse nach Anlage 10 zeigt, von A+ bis H. Ein Haus mit 140 m² und einem Endenergiekennwert von 145 kWh je m² liegt in Klasse E und braucht rund 20.300 kWh im Jahr; eine Luft-Wärmepumpe käme dort auf etwa 5.171 kWh Strom. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Energieausweis digital ausgestellt, die Klassengrenzen für Wohngebäude bleiben gleich.
Ein Gesetz, zwei Namen
Viele Verträge, Angebote und Behördenschreiben sprechen noch vom GEG. Das ist nicht falsch: Das Gesetz vom 23. Juli 2026 hat in Artikel 1 nur die Überschrift ersetzt und einzelne Paragrafen geändert oder gestrichen. Die Abkürzung auf gesetze-im-internet.de ist gleich geblieben, die Zählung der Paragrafen auch. Gestrichen sind vor allem die §§ 71 bis 73 mit den Heizungsregeln von 2024, neu sind §§ 42, 42a und 43 mit der Wahlfreiheit und der Stufenpflicht für neue Gas- und Ölheizungen (Heizungsgesetz). Für Neubauten kündigt das Änderungsgesetz den nächsten großen Schritt schon an: Ab dem 1. Januar 2028 müssen neue Behördengebäude der öffentlichen Hand Nullemissionsgebäude sein, ab dem 1. Januar 2030 jedes neue Gebäude. Ein Nullemissionsgebäude verursacht am Standort kein CO₂ aus fossilen Brennstoffen. Für bestehende Häuser folgt daraus keine Pflicht, wohl aber ein Hinweis darauf, wohin die Anforderungen sich bewegen.
Die Effizienzklassen nach Anlage 10
Die Klasse im Energieausweis ergibt sich nach § 86 unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Die Grenzen stehen in Anlage 10.
| Klasse | kWh je m² und Jahr | Haus mit 140 m² |
|---|---|---|
| A+ | bis 30 | bis 4.200 kWh |
| A | über 30 bis 50 | bis 7.000 kWh |
| B | über 50 bis 75 | bis 10.500 kWh |
| C | über 75 bis 100 | bis 14.000 kWh |
| D | über 100 bis 130 | bis 18.200 kWh |
| E | über 130 bis 160 | bis 22.400 kWh |
| F | über 160 bis 200 | bis 28.000 kWh |
| G | über 200 bis 250 | bis 35.000 kWh |
| H | über 250 | über 35.000 kWh |
Die Klasse sagt etwas über die Energiemenge, nicht über die Art der Heizung. Ein Haus der Klasse E mit 145 kWh je m² verbraucht mit einem Gaskessel rund 20.300 kWh Gas. Weil eine Wärmepumpe aus einer kWh Strom mehrere kWh Wärme macht, bräuchte sie im selben Haus etwa 5.171 kWh Strom, gerechnet mit dem Nutzungsgrad eines Kessels von 87 % und der gemessenen Jahresarbeitszahl 3,4. Der Rechner unten macht diese Umrechnung mit Ihren Werten, ohne Korrektur für das Klima Ihres Bundeslands. Die genaue Rechnung mit Ort steht unter Stromverbrauch der Wärmepumpe.
Energieausweis: wann, welcher, wie lange
| Anlass | Pflicht | Paragraf |
|---|---|---|
| Neubau | Bedarfsausweis nach Fertigstellung | § 80 Abs. 1 |
| Größere Sanierung mit Gesamtberechnung | neuer Bedarfsausweis | § 80 Abs. 2 |
| Verkauf, Vermietung, Verpachtung | gültigen Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach Vertragsschluss übergeben | § 80 Abs. 3 und 4 |
| Immobilienanzeige | fünf Pflichtangaben, wenn ein Ausweis vorliegt | § 87 |
| Kauf eines Hauses mit bis zu zwei Wohnungen | Beratungsgespräch des Käufers, wenn kostenlos angeboten | § 80 Abs. 4 |
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre (§ 79 Absatz 3). Wer selbst im Haus wohnt und weder verkauft noch vermietet, braucht keinen. Ab dem 1. Januar 2027 wird er nach Artikel 2 des Änderungsgesetzes digital in einem maschinenlesbaren Format ausgestellt, auf Wunsch auch auf Papier. Gleichzeitig ändert sich die Bezugsfläche: Anlage 10 bezieht sich dann auf die beheizte oder gekühlte Nutzfläche nach einer neuen Norm. Die Klassengrenzen von A+ bis H bleiben für Wohngebäude unverändert, für Nichtwohngebäude kommt mit Anlage 10a eine eigene Skala hinzu.
Ölheizung behalten oder wechseln
Zuschuss beim Wechsel jetzt
12.880 €
| CO₂ im Jahr bei 65 €/t | 455 € |
| Heizöl im Jahr (12-Monats-Schnitt) | 2.611 € |
Weiterbetrieb erlaubt: Eine Austauschpflicht nach 30 Jahren gibt es seit dem 29.07.2026 nicht mehr.
Pflichten, die mit dem Haus kommen
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss binnen zwei Jahren die oberste Geschossdecke dämmen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt (§ 35), und zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (§ 69). Werden Fenster, Dach oder Fassade erneuert, gelten für die neuen Bauteile die Höchstwerte der Anlage 7, sofern mehr als 10 Prozent der jeweiligen Fläche betroffen sind (§ 36). In Häusern ab sechs Wohnungen kommen die Prüfung und Optimierung älterer Heizungen nach § 60b und der hydraulische Abgleich nach § 60c hinzu. Für kleinere Häuser fördert das BAFA die Optimierung freiwillig (Heizungsoptimierung). Was für eine alte Ölheizung beim Kauf gilt, steht unter Ölheizung Verbot.
Was aus dem GEG 2024 nicht mehr gilt
Ratgeber, die vor August 2026 geschrieben wurden, nennen oft Pflichten, die es nicht mehr gibt: die 65 %-Regel für neue Heizungen, Fristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt waren, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung und das Betriebsverbot für Kessel nach 30 Jahren. Sie standen in der Fassung von 2024 und galten bis zum 28. Juli 2026. Für die Wahl einer neuen Heizung zählt heute allein § 42 mit seinen zehn Optionen. Die laufenden Heizkosten Ihres Hauses berechnet der Heizkostenrechner.