Heizungsgesetz 2026: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Heizungsgesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Diese Seite trennt, was gilt, was beschlossen ist und was nur angekündigt wurde.

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Pflichtanteil Ihrer neuen Gasheizung

Pflichtanteil ab 2030

15 %

Grünes Gas im Jahr2.700 kWh
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Gilt für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden.

Gas gegen Wärmepumpe rechnen →

Das „Heizungsgesetz“ ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Es ersetzt die Fassung des Gebäudeenergiegesetzes von 2024 in den Punkten, die Hausbesitzer am meisten betrafen. Die Pflicht, eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen, ebenso die Austauschpflicht für Kessel nach 30 Jahren und das Ende fossiler Brennstoffe 2044. Nach § 42 können Eigentümer zwischen zehn Optionen frei wählen, darunter Gas und Öl. Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Haus einbaut, muss nach § 43 ab 2029 mindestens 10 % der Wärme klimafreundlich erzeugen, ab 2040 60 %. Ein Dreifamilienhaus mit 300 m² Nutzfläche erfüllt das bis 2034 auch mit 9 m² Solarkollektoren. Weitere Teile treten am 1. Januar 2027, 2028 und 2030 in Kraft, ab 2030 vor allem für Neubauten.

Vom GEG zum GModG: der Weg in Daten

Gesetz vom 23. Juli 2026, Artikel 9
DatumSchrittStand
13. Mai 2026Kabinettsbeschluss über den Entwurferledigt
10. Juli 2026Bundestag beschließt, Bundesrat stimmt zuerledigt
23. Juli 2026Ausfertigungerledigt
28. Juli 2026Verkündung, BGBl. 2026 I Nr. 226erledigt
29. Juli 2026Hauptteil in Kraft (Artikel 1, 5, 6, 8)geltendes Recht
1. Januar 2027Artikel 2: Energieausweis digital, neue Flächendefinition, Klassen für Nichtwohngebäudebeschlossen
1. Januar 2028Artikel 3: neue Behördenbauten als Nullemissionsgebäudebeschlossen
1. Januar 2030Artikel 4: alle Neubauten als Nullemissionsgebäudebeschlossen

Der Name „Heizungsgesetz“ ist umgangssprachlich. Amtlich heißt das Gesetz seit dem 29. Juli 2026 „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“, kurz Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ist kein neues Gesetz, sondern das Gebäudeenergiegesetz von 2020 mit neuem Titel und vielen Änderungen (BGBl. 2026 I Nr. 226). Wer einen Paragrafen nachschlagen will, findet ihn weiter unter der alten Adresse auf gesetze-im-internet.de. Was das für Energieausweis und Effizienzklassen bedeutet, steht unter Gebäudeenergiegesetz.

Was sich gegenüber 2024 geändert hat

Quellen: GEG 2024, GModG
ThemaGEG bis 28.07.2026GModG seit 29.07.2026
Neue Heizungmindestens 65 % erneuerbar (§ 71)freie Wahl aus zehn Optionen (§ 42)
Kopplung an den WärmeplanFristen nach Gemeindegröße (§ 71 Abs. 8)entfallen
Alte KesselBetriebsverbot nach 30 Jahren (§ 72)entfallen
Fossile BrennstoffeEnde am 31. Dezember 2044Quotengesetz angekündigt, klimaneutral ab 2045 (§ 42a)
Biogasanteil neuer Gasheizungen15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 204010 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040
Beratung vor Einbau fossilPflicht (§ 71 Abs. 11)entfallen
CO₂-Kosten bei VermietungStufenmodellneue fossile Heizung: hälftig ab 2028

Bemerkenswert ist die kleine Verschiebung der Biogastreppe: Das alte Recht wollte 15 % ab 2029, das neue beginnt im selben Jahr mit 10 % und erreicht 15 % erst 2030. Die Endstufe von 60 % ab 2040 ist gleich geblieben (§ 43 GModG, GEG 2024).

Wie die Stufenpflicht erfüllt wird

§ 43 schreibt kein bestimmtes Produkt vor. Neben Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas und Wasserstoff in vier Farben lässt das Gesetz drei technische Wege zu. Solarthermie zählt von 2029 bis Ende 2034 als Erfüllung, wenn die Kollektorfläche reicht: 0,04 m² je m² Nutzfläche bei bis zu zwei Wohnungen, also 6 m² für ein Einfamilienhaus mit 150 m², und 0,03 m² bei mehr Wohnungen, also 9 m² für ein Dreifamilienhaus mit 300 m². Eine Lüftungsanlage mit mindestens 73 Prozent Wärmerückgewinnung, die das ganze Gebäude versorgt, wirkt im selben Zeitraum gleich. Eine Hybridheizung schließlich gilt als Erfüllung, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 % der Kesselleistung bringt; ab sechs Wohnungen ist nach 2039 nachzuweisen, welchen Anteil sie wirklich liefert. Außerhalb des Zeitraums bis 2034 braucht die Solaranlage einen Nachweis durch eine fachkundige Person, sobald mehr als 15 Prozent angerechnet werden sollen.

Regeln für Ihre neue Gasheizung

Grünes Gas 2030 mindestens

15 %

Einbau erlaubtja (§ 42 GModG)
CO₂ bei Vermietung hälftigja
Klimaneutral ab2045

Für Gasheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden.

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Was unverändert bleibt

Viele Pflichten des alten Gesetzes bestehen weiter: die Dämmung der obersten Geschossdecke und ungedämmter Rohre nach einem Eigentümerwechsel (§§ 35, 69), die Anforderungen an Bauteile, wenn sie erneuert werden (§ 36 mit Anlage 7), die Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen und älteren Heizungen (§§ 60a bis 60c) und der Energieausweis beim Verkauf und bei der Vermietung. Die Regeln für Stromdirektheizungen hat das GModG in § 46 neu gefasst. Für die kommunale Wärmeplanung gelten die Fristen des Wärmeplanungsgesetzes weiter, nur hängt keine Heizungspflicht mehr daran (Wärmeplanung).

Was Hausbesitzer jetzt tun müssen

Für eine Heizung, die schon läuft, verlangt das GModG heute nichts: kein Austausch, kein Biogas, keine Frist. Wer bis Ende 2028 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, hat bis zum 1. Januar 2029 Zeit, einen passenden Tarif oder eine der technischen Lösungen zu wählen. Vermieter müssen ab 2028 die CO₂-Kosten einer solchen neuen Heizung zur Hälfte tragen und sollten das in die Wahl einbeziehen. Wer eine Wärmepumpe plant, richtet sich nicht nach dem Gesetz, sondern nach den Stichtagen der Förderung, die jedes halbe Jahr weniger zahlt.

Und die Förderung?

Förderung steht nicht im Gesetz, sondern in einer eigenen Richtlinie. Sie wurde fast zur selben Zeit neu gefasst: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Sätze und ein Höchstbetrag, der jedes halbe Jahr sinkt (KfW 458). Eine Gas- oder Ölheizung wird nicht gefördert, auch wenn das Gesetz sie wieder erlaubt. Wer vermietet, findet die neue hälftige Teilung der CO₂-Kosten im CO2KostAufG und im Aufteilungsrechner. Die Folgen für einzelne Heizungen beschreiben Gasheizung und Ölheizung.

Was Eigentümer fragen

Seit wann gilt das neue Heizungsgesetz?

Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Ausgefertigt wurde es am 23. Juli, verkündet am 28. Juli 2026. Der Hauptteil gilt seit dem Tag danach, dem 29. Juli 2026. Änderungen zum Energieausweis folgen am 1. Januar 2027, die Pflicht zum Nullemissionsgebäude für alle Neubauten am 1. Januar 2030.

Was ist aus der 65-Prozent-Regel geworden?

Sie ist ersatzlos gestrichen. Die Regel stand in § 71 des Gebäudeenergiegesetzes und hätte für bestehende Häuser je nach Größe der Gemeinde ab Herbst 2026 oder Mitte 2028 gegriffen. Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 streicht die §§ 71 bis 73 vollständig. An ihre Stelle tritt die Stufenpflicht für neue Gas- und Ölheizungen aus § 43, beginnend 2029.

Muss ich vor dem Einbau einer Gasheizung eine Beratung nachweisen?

Nein, nicht mehr. Die Pflichtberatung vor dem Einbau einer Heizung mit festem, flüssigem oder gasförmigem Brennstoff stand in § 71 Absatz 11 und ist mit ihm entfallen. Ein informatorisches Beratungsgespräch kennt das Gesetz nur noch in zwei Fällen bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen: vor größeren Arbeiten an der Gebäudehülle (§ 36) und für den Käufer nach Übergabe des Energieausweises (§ 80). Beide Male nur, wenn es kostenlos angeboten wird.

Kommt noch ein Gesetz für grünes Gas?

Angekündigt, aber nicht beschlossen. § 42a verpflichtet die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorzulegen. Es soll die Lieferanten verpflichten, Brennstoffe für Gebäude bis 2045 vollständig auf klimaneutrale umzustellen. Wie hoch die Quote in welchem Jahr sein soll, steht noch nirgends; ein Entwurf war bis zum 19. Oktober 2026 nicht veröffentlicht.

Gilt das Heizungsgesetz auch für Mieter?

Die Pflichten treffen den Eigentümer, bei Contracting den Betreiber der Anlage. Mieter berührt es über die Kosten: Für eine Gas- oder Ölheizung, die nach § 43 eingebaut wurde, werden CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte ab 2028 hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt, die Mehrkosten grüner Brennstoffe ab 2029. Das regelt das geänderte CO2KostAufG.

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Herausgeber von Rechnern zum Heizungstausch: Zuschuss nach Antragsdatum und Einkommen, Heizkosten je Bundesland, CO₂-Kosten und Aufteilung

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