Heizungsgesetz 2026: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Heizungsgesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Diese Seite trennt, was gilt, was beschlossen ist und was nur angekündigt wurde.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Pflichtanteil Ihrer neuen Gasheizung
Pflichtanteil ab 2030
15 %
| Grünes Gas im Jahr | 2.700 kWh |
| Mehrkosten bei Ihrem Aufpreis | Aufpreis eintragen |
Gilt für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden.
Das „Heizungsgesetz“ ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Es ersetzt die Fassung des Gebäudeenergiegesetzes von 2024 in den Punkten, die Hausbesitzer am meisten betrafen. Die Pflicht, eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen, ebenso die Austauschpflicht für Kessel nach 30 Jahren und das Ende fossiler Brennstoffe 2044. Nach § 42 können Eigentümer zwischen zehn Optionen frei wählen, darunter Gas und Öl. Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Haus einbaut, muss nach § 43 ab 2029 mindestens 10 % der Wärme klimafreundlich erzeugen, ab 2040 60 %. Ein Dreifamilienhaus mit 300 m² Nutzfläche erfüllt das bis 2034 auch mit 9 m² Solarkollektoren. Weitere Teile treten am 1. Januar 2027, 2028 und 2030 in Kraft, ab 2030 vor allem für Neubauten.
Vom GEG zum GModG: der Weg in Daten
| Datum | Schritt | Stand |
|---|---|---|
| 13. Mai 2026 | Kabinettsbeschluss über den Entwurf | erledigt |
| 10. Juli 2026 | Bundestag beschließt, Bundesrat stimmt zu | erledigt |
| 23. Juli 2026 | Ausfertigung | erledigt |
| 28. Juli 2026 | Verkündung, BGBl. 2026 I Nr. 226 | erledigt |
| 29. Juli 2026 | Hauptteil in Kraft (Artikel 1, 5, 6, 8) | geltendes Recht |
| 1. Januar 2027 | Artikel 2: Energieausweis digital, neue Flächendefinition, Klassen für Nichtwohngebäude | beschlossen |
| 1. Januar 2028 | Artikel 3: neue Behördenbauten als Nullemissionsgebäude | beschlossen |
| 1. Januar 2030 | Artikel 4: alle Neubauten als Nullemissionsgebäude | beschlossen |
Der Name „Heizungsgesetz“ ist umgangssprachlich. Amtlich heißt das Gesetz seit dem 29. Juli 2026 „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“, kurz Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ist kein neues Gesetz, sondern das Gebäudeenergiegesetz von 2020 mit neuem Titel und vielen Änderungen (BGBl. 2026 I Nr. 226). Wer einen Paragrafen nachschlagen will, findet ihn weiter unter der alten Adresse auf gesetze-im-internet.de. Was das für Energieausweis und Effizienzklassen bedeutet, steht unter Gebäudeenergiegesetz.
Was sich gegenüber 2024 geändert hat
| Thema | GEG bis 28.07.2026 | GModG seit 29.07.2026 |
|---|---|---|
| Neue Heizung | mindestens 65 % erneuerbar (§ 71) | freie Wahl aus zehn Optionen (§ 42) |
| Kopplung an den Wärmeplan | Fristen nach Gemeindegröße (§ 71 Abs. 8) | entfallen |
| Alte Kessel | Betriebsverbot nach 30 Jahren (§ 72) | entfallen |
| Fossile Brennstoffe | Ende am 31. Dezember 2044 | Quotengesetz angekündigt, klimaneutral ab 2045 (§ 42a) |
| Biogasanteil neuer Gasheizungen | 15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 | 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 |
| Beratung vor Einbau fossil | Pflicht (§ 71 Abs. 11) | entfallen |
| CO₂-Kosten bei Vermietung | Stufenmodell | neue fossile Heizung: hälftig ab 2028 |
Bemerkenswert ist die kleine Verschiebung der Biogastreppe: Das alte Recht wollte 15 % ab 2029, das neue beginnt im selben Jahr mit 10 % und erreicht 15 % erst 2030. Die Endstufe von 60 % ab 2040 ist gleich geblieben (§ 43 GModG, GEG 2024).
Wie die Stufenpflicht erfüllt wird
§ 43 schreibt kein bestimmtes Produkt vor. Neben Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas und Wasserstoff in vier Farben lässt das Gesetz drei technische Wege zu. Solarthermie zählt von 2029 bis Ende 2034 als Erfüllung, wenn die Kollektorfläche reicht: 0,04 m² je m² Nutzfläche bei bis zu zwei Wohnungen, also 6 m² für ein Einfamilienhaus mit 150 m², und 0,03 m² bei mehr Wohnungen, also 9 m² für ein Dreifamilienhaus mit 300 m². Eine Lüftungsanlage mit mindestens 73 Prozent Wärmerückgewinnung, die das ganze Gebäude versorgt, wirkt im selben Zeitraum gleich. Eine Hybridheizung schließlich gilt als Erfüllung, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 % der Kesselleistung bringt; ab sechs Wohnungen ist nach 2039 nachzuweisen, welchen Anteil sie wirklich liefert. Außerhalb des Zeitraums bis 2034 braucht die Solaranlage einen Nachweis durch eine fachkundige Person, sobald mehr als 15 Prozent angerechnet werden sollen.
Regeln für Ihre neue Gasheizung
Grünes Gas 2030 mindestens
15 %
| Einbau erlaubt | ja (§ 42 GModG) |
| CO₂ bei Vermietung hälftig | ja |
| Klimaneutral ab | 2045 |
Für Gasheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden.
Was unverändert bleibt
Viele Pflichten des alten Gesetzes bestehen weiter: die Dämmung der obersten Geschossdecke und ungedämmter Rohre nach einem Eigentümerwechsel (§§ 35, 69), die Anforderungen an Bauteile, wenn sie erneuert werden (§ 36 mit Anlage 7), die Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen und älteren Heizungen (§§ 60a bis 60c) und der Energieausweis beim Verkauf und bei der Vermietung. Die Regeln für Stromdirektheizungen hat das GModG in § 46 neu gefasst. Für die kommunale Wärmeplanung gelten die Fristen des Wärmeplanungsgesetzes weiter, nur hängt keine Heizungspflicht mehr daran (Wärmeplanung).
Was Hausbesitzer jetzt tun müssen
Für eine Heizung, die schon läuft, verlangt das GModG heute nichts: kein Austausch, kein Biogas, keine Frist. Wer bis Ende 2028 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, hat bis zum 1. Januar 2029 Zeit, einen passenden Tarif oder eine der technischen Lösungen zu wählen. Vermieter müssen ab 2028 die CO₂-Kosten einer solchen neuen Heizung zur Hälfte tragen und sollten das in die Wahl einbeziehen. Wer eine Wärmepumpe plant, richtet sich nicht nach dem Gesetz, sondern nach den Stichtagen der Förderung, die jedes halbe Jahr weniger zahlt.
Und die Förderung?
Förderung steht nicht im Gesetz, sondern in einer eigenen Richtlinie. Sie wurde fast zur selben Zeit neu gefasst: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Sätze und ein Höchstbetrag, der jedes halbe Jahr sinkt (KfW 458). Eine Gas- oder Ölheizung wird nicht gefördert, auch wenn das Gesetz sie wieder erlaubt. Wer vermietet, findet die neue hälftige Teilung der CO₂-Kosten im CO2KostAufG und im Aufteilungsrechner. Die Folgen für einzelne Heizungen beschreiben Gasheizung und Ölheizung.