Ölheizung Verbot: Was für alte und neue Ölheizungen gilt
Keine Ölheizung muss wegen ihres Alters raus, und eine neue ist wieder erlaubt. Was bleibt, sind der CO₂-Preis, ein paar Pflichten beim Hauskauf und ein Zuschuss, der jedes halbe Jahr kleiner wird.
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Ölheizung behalten oder wechseln
Zuschuss beim Wechsel jetzt
12.880 €
| CO₂ im Jahr bei 65 €/t | 455 € |
| Heizöl im Jahr (12-Monats-Schnitt) | 2.611 € |
Weiterbetrieb erlaubt: Eine Austauschpflicht nach 30 Jahren gibt es seit dem 29.07.2026 nicht mehr.
Eine Ölheizung muss in Deutschland seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr wegen ihres Alters ausgetauscht werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat § 72 gestrichen, nach dem Öl- und Gaskessel mit konstanter Temperatur nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten, und mit ihm das Ende fossiler Brennstoffe am 31. Dezember 2044. Auch eine neue Ölheizung darf wieder eingebaut werden, muss aber ab 2029 einen steigenden Anteil Bioöl nutzen. Teurer wird das Weiterheizen über den CO₂-Preis: Ein Haus mit 150 m² in Klasse F in Bayern braucht rund 2.743 Liter im Jahr, bei 65 € je Tonne sind das 568 € CO₂-Kosten, im Jahr 2021 waren es 218 €. Wer jetzt auf eine Wärmepumpe zu 36.000 € umsteigt und selbst im Haus wohnt, bekommt bei 75.000 € Einkommen 12.880 € Zuschuss, weil für Öl der Klimageschwindigkeitsbonus ohne Altersgrenze gilt. Bei einem Antrag ab August 2028 wären es nur noch 7.500 €.
Was gestrichen ist
Bis zum 28. Juli 2026 enthielt das Gebäudeenergiegesetz zwei Regeln, die viele Ölheizungen betrafen. § 72 untersagte den Betrieb älterer Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren, mit Ausnahmen unter anderem für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Absatz 4 setzte ein Ende für fossile Brennstoffe in Heizkesseln am 31. Dezember 2044 (GEG 2024). Mit dem Gesetz vom 23. Juli 2026 sind die §§ 71 bis 73 vollständig gestrichen. Im geltenden Text steht bei § 72 nur noch „weggefallen“.
Damit entfällt auch die Ausnahme für Eigentümer, die ihr Haus schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnten: Sie brauchen sie nicht mehr, weil es keine Austauschpflicht mehr gibt. Ratgeber, die noch „Ölheizung nach 30 Jahren raus“ oder „Ölheizungsverbot ab 2026“ schreiben, beschreiben ein Recht, das nicht mehr gilt.
Was beim Hauskauf bleibt
Wer ein Haus mit Ölheizung kauft, erbt keine Pflicht zum Heizungstausch, aber zwei ältere Nachrüstpflichten, die das GModG behalten hat. Beide treffen bei Ein- und Zweifamilienhäusern den neuen Eigentümer, Frist zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang.
| Pflicht | Paragraf | Was genau |
|---|---|---|
| Oberste Geschossdecke dämmen | § 35 Abs. 1 und 3 | wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, auf höchstens 0,24 W/(m²K); erfüllt, wenn stattdessen das Dach gedämmt ist |
| Rohrleitungen dämmen | § 69 Abs. 2 bis 4 | bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen außerhalb beheizter Räume |
| Heizung tauschen | § 72 alt | gestrichen seit 29.07.2026 |
Rechnet sich eine Nachrüstung durch die Einsparungen nicht in angemessener Frist, muss der Eigentümer sie bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, von denen er eine selbst bewohnt, nicht ausführen. Der Energieausweis, den der Verkäufer vorlegen muss, zeigt die Effizienzklasse und damit, wie viel Öl das Haus etwa braucht (Effizienzklassen).
Weiterheizen: was das Öl kostet
Für das Beispielhaus mit 150 m² in Klasse F in Bayern rechnet der Rechner mit 2.743 Litern im Jahr. Mit dem Heizölpreis aus dem Weekly Oil Bulletin im Schnitt der letzten zwölf Monate kostet das 3.255 €. Darin stecken bei 65 € je Tonne 568 € CO₂-Kosten. Wie sich dieser Anteil seit 2021 entwickelt hat und was für 2027 beschlossen ist, steht unter CO₂-Preis Heizöl.
CO₂-Aufschlag auf Ihr Heizöl
CO₂-Kosten im Jahr
414 €
| Je Liter mit MwSt. | 20,7 ct |
| Je 1.000 Liter | 207 € |
Dieselbe Wärme mit einer Luft-Wärmepumpe und einer im Feld gemessenen Jahresarbeitszahl von 3,4 braucht rund 7.018 kWh Strom, im Wärmepumpentarif 1.926 € im Jahr. Der Unterschied von 1.329 € ist kein Versprechen: Er hängt an den Heizkörpern, der Vorlauftemperatur und den Preisen der nächsten Jahre.
Eine neue Ölheizung
Wer wieder mit Öl heizen will, darf das nach § 42. Für Kessel, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, verlangt § 43 einen Mindestanteil an Bioöl oder einem gleichwertigen Brennstoff: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Ein Zuschuss aus dem Programm 458 ist für einen Ölkessel ausgeschlossen. Wer vermietet, trägt ab 2028 für eine solche neue Heizung die Hälfte der CO₂-Kosten. Die Regeln gelten für Gas genauso, siehe Gasheizung Verbot.
Bedingungen des Bonus beim Abschied vom Öl
Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, wenn die Ölheizung zum Zeitpunkt des Antrags noch funktioniert. Wer wartet, bis der Kessel endgültig ausfällt, verliert ihn, und der Antrag muss trotzdem vor dem Auftrag gestellt werden. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Danach dürfen die versorgten Wohnungen nicht mehr mit einer fossilen Heizung im oder am Gebäude beheizt werden, ein Ölkessel als Reserve neben der Wärmepumpe schließt den Bonus also aus (Richtlinie Nr. 8.4.4). Der Bonus gilt nur für die Wohnung, die der Eigentümer selbst als Hauptwohnsitz bewohnt. Ein Öltank, der nach dem Umbau leer steht, ist ein eigenes Thema: Ob und wie er stillgelegt werden muss, regelt das Wasserrecht, nicht das GModG.
Warum der Zuschuss für Ölhaushalte drängt
Beim Ersatz einer funktionierenden Ölheizung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus unabhängig vom Alter des Kessels, bei Gas erst ab 20 Jahren (KfW 458). Dieser Bonus sinkt für Anträge ab dem 1. Februar 2027 von 16 % auf 12 % und entfällt ab dem 1. August 2028 ganz, während der Höchstbetrag förderfähiger Kosten parallel sinkt. Im Beispiel macht das 5.380 € Unterschied. Den Verlauf für Ihren Fall zeigt der Förderrechner, Einzelheiten zum Bonus stehen unter Klimageschwindigkeitsbonus.