Ölheizung Verbot: Was für alte und neue Ölheizungen gilt

Keine Ölheizung muss wegen ihres Alters raus, und eine neue ist wieder erlaubt. Was bleibt, sind der CO₂-Preis, ein paar Pflichten beim Hauskauf und ein Zuschuss, der jedes halbe Jahr kleiner wird.

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Ölheizung behalten oder wechseln

Zuschuss beim Wechsel jetzt

12.880 €

CO₂ im Jahr bei 65 €/t455 €
Heizöl im Jahr (12-Monats-Schnitt)2.611 €

Weiterbetrieb erlaubt: Eine Austauschpflicht nach 30 Jahren gibt es seit dem 29.07.2026 nicht mehr.

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Eine Ölheizung muss in Deutschland seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr wegen ihres Alters ausgetauscht werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat § 72 gestrichen, nach dem Öl- und Gaskessel mit konstanter Temperatur nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten, und mit ihm das Ende fossiler Brennstoffe am 31. Dezember 2044. Auch eine neue Ölheizung darf wieder eingebaut werden, muss aber ab 2029 einen steigenden Anteil Bioöl nutzen. Teurer wird das Weiterheizen über den CO₂-Preis: Ein Haus mit 150 m² in Klasse F in Bayern braucht rund 2.743 Liter im Jahr, bei 65 € je Tonne sind das 568 € CO₂-Kosten, im Jahr 2021 waren es 218 €. Wer jetzt auf eine Wärmepumpe zu 36.000 € umsteigt und selbst im Haus wohnt, bekommt bei 75.000 € Einkommen 12.880 € Zuschuss, weil für Öl der Klimageschwindigkeitsbonus ohne Altersgrenze gilt. Bei einem Antrag ab August 2028 wären es nur noch 7.500 €.

Was gestrichen ist

Bis zum 28. Juli 2026 enthielt das Gebäudeenergiegesetz zwei Regeln, die viele Ölheizungen betrafen. § 72 untersagte den Betrieb älterer Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren, mit Ausnahmen unter anderem für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Absatz 4 setzte ein Ende für fossile Brennstoffe in Heizkesseln am 31. Dezember 2044 (GEG 2024). Mit dem Gesetz vom 23. Juli 2026 sind die §§ 71 bis 73 vollständig gestrichen. Im geltenden Text steht bei § 72 nur noch „weggefallen“.

Damit entfällt auch die Ausnahme für Eigentümer, die ihr Haus schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnten: Sie brauchen sie nicht mehr, weil es keine Austauschpflicht mehr gibt. Ratgeber, die noch „Ölheizung nach 30 Jahren raus“ oder „Ölheizungsverbot ab 2026“ schreiben, beschreiben ein Recht, das nicht mehr gilt.

Was beim Hauskauf bleibt

Wer ein Haus mit Ölheizung kauft, erbt keine Pflicht zum Heizungstausch, aber zwei ältere Nachrüstpflichten, die das GModG behalten hat. Beide treffen bei Ein- und Zweifamilienhäusern den neuen Eigentümer, Frist zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang.

Gebäudemodernisierungsgesetz, Stand 19.10.2026
PflichtParagrafWas genau
Oberste Geschossdecke dämmen§ 35 Abs. 1 und 3wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, auf höchstens 0,24 W/(m²K); erfüllt, wenn stattdessen das Dach gedämmt ist
Rohrleitungen dämmen§ 69 Abs. 2 bis 4bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen außerhalb beheizter Räume
Heizung tauschen§ 72 altgestrichen seit 29.07.2026

Rechnet sich eine Nachrüstung durch die Einsparungen nicht in angemessener Frist, muss der Eigentümer sie bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, von denen er eine selbst bewohnt, nicht ausführen. Der Energieausweis, den der Verkäufer vorlegen muss, zeigt die Effizienzklasse und damit, wie viel Öl das Haus etwa braucht (Effizienzklassen).

Weiterheizen: was das Öl kostet

Für das Beispielhaus mit 150 m² in Klasse F in Bayern rechnet der Rechner mit 2.743 Litern im Jahr. Mit dem Heizölpreis aus dem Weekly Oil Bulletin im Schnitt der letzten zwölf Monate kostet das 3.255 €. Darin stecken bei 65 € je Tonne 568 € CO₂-Kosten. Wie sich dieser Anteil seit 2021 entwickelt hat und was für 2027 beschlossen ist, steht unter CO₂-Preis Heizöl.

CO₂-Aufschlag auf Ihr Heizöl

CO₂-Kosten im Jahr

414 €

Je Liter mit MwSt.20,7 ct
Je 1.000 Liter207 €
Ganze CO₂-Rechnung je Jahr →

Dieselbe Wärme mit einer Luft-Wärmepumpe und einer im Feld gemessenen Jahresarbeitszahl von 3,4 braucht rund 7.018 kWh Strom, im Wärmepumpentarif 1.926 € im Jahr. Der Unterschied von 1.329 € ist kein Versprechen: Er hängt an den Heizkörpern, der Vorlauftemperatur und den Preisen der nächsten Jahre.

Eine neue Ölheizung

Wer wieder mit Öl heizen will, darf das nach § 42. Für Kessel, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, verlangt § 43 einen Mindestanteil an Bioöl oder einem gleichwertigen Brennstoff: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Ein Zuschuss aus dem Programm 458 ist für einen Ölkessel ausgeschlossen. Wer vermietet, trägt ab 2028 für eine solche neue Heizung die Hälfte der CO₂-Kosten. Die Regeln gelten für Gas genauso, siehe Gasheizung Verbot.

Bedingungen des Bonus beim Abschied vom Öl

Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, wenn die Ölheizung zum Zeitpunkt des Antrags noch funktioniert. Wer wartet, bis der Kessel endgültig ausfällt, verliert ihn, und der Antrag muss trotzdem vor dem Auftrag gestellt werden. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Danach dürfen die versorgten Wohnungen nicht mehr mit einer fossilen Heizung im oder am Gebäude beheizt werden, ein Ölkessel als Reserve neben der Wärmepumpe schließt den Bonus also aus (Richtlinie Nr. 8.4.4). Der Bonus gilt nur für die Wohnung, die der Eigentümer selbst als Hauptwohnsitz bewohnt. Ein Öltank, der nach dem Umbau leer steht, ist ein eigenes Thema: Ob und wie er stillgelegt werden muss, regelt das Wasserrecht, nicht das GModG.

Warum der Zuschuss für Ölhaushalte drängt

Beim Ersatz einer funktionierenden Ölheizung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus unabhängig vom Alter des Kessels, bei Gas erst ab 20 Jahren (KfW 458). Dieser Bonus sinkt für Anträge ab dem 1. Februar 2027 von 16 % auf 12 % und entfällt ab dem 1. August 2028 ganz, während der Höchstbetrag förderfähiger Kosten parallel sinkt. Im Beispiel macht das 5.380 € Unterschied. Den Verlauf für Ihren Fall zeigt der Förderrechner, Einzelheiten zum Bonus stehen unter Klimageschwindigkeitsbonus.

Was Eigentümer fragen

Muss meine 35 Jahre alte Ölheizung jetzt raus?

Nein. Die Pflicht, Heizkessel nach 30 Jahren außer Betrieb zu nehmen, stand in § 72 des alten Gebäudeenergiegesetzes und ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Solange der Kessel funktioniert, darf er weiterlaufen, auch mit gewöhnlichem Heizöl. Gegen einen späteren Ausfall hilft nur Planung: Ein Antrag auf Förderung muss vor dem Auftrag gestellt werden.

Ich kaufe ein Haus mit Ölheizung: Was muss ich nachrüsten?

Die Heizung selbst nicht. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss nach § 35 Absatz 3 GModG binnen zwei Jahren die oberste Geschossdecke dämmen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, und nach § 69 Absatz 3 und 4 ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Beide Pflichten entfallen, wenn sich die Kosten nicht in angemessener Frist durch Einsparungen tragen.

Darf ich eine alte Ölheizung durch eine neue ersetzen?

Ja, § 42 nennt Heizöl ausdrücklich. Für eine Ölheizung, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wird, gilt aber § 43: ab 2029 mindestens 10 % der Wärme aus Bioöl oder einem anderen klimafreundlichen Brennstoff, ab 2040 60 %. Einen Zuschuss gibt es für einen neuen Ölkessel nicht.

Wie viel CO₂-Preis steckt in einem Liter Heizöl?

Bei 65 € je Tonne, dem Durchschnitt der Versteigerungen 2026, rund 21 Cent je Liter mit Mehrwertsteuer. Grundlage sind die amtlichen Standardwerte für Heizöl: Ein Liter verursacht etwa 2,7 kg CO₂. Die Tabelle für alle Jahre seit 2021 steht unter CO₂-Preis Heizöl.

Lohnt sich der Wechsel weg vom Öl gerade jetzt?

Für Selbstnutzer spricht der Kalender dafür: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Ersatz einer Ölheizung sinkt ab Februar 2027 jedes halbe Jahr und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028. Im Beispiel mit 36.000 € und 75.000 € Einkommen fällt der Zuschuss so von 12.880 € auf 7.500 €. Ob sich die Wärmepumpe im Betrieb rechnet, hängt vom Haus ab.

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Herausgeber von Rechnern zum Heizungstausch: Zuschuss nach Antragsdatum und Einkommen, Heizkosten je Bundesland, CO₂-Kosten und Aufteilung

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