Einkommensbonus: wie viel Ihr Einkommen zur Heizungsförderung beiträgt

Der Einkommensbonus hängt an zwei Steuerbescheiden und an der Frage, wer im Haus gemeldet ist. Hier steht, wie die KfW rechnet und was sie als Beleg annimmt.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Ihr Einkommensbonus

Einkommensbonus

40 %

Angesetztes Einkommen28.000 €
Höchstsatz insgesamt80 %
Zuschuss bei 28.000 € (Gas, 20 Jahre)22.400 €
Ganzen Zuschuss berechnen →

Der Einkommensbonus ist ein Aufschlag auf die Heizungsförderung 458 für Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst als Hauptwohnsitz bewohnen. Er beträgt 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, für 2026 also 2023 und 2024. Lebt ein Kind unter 18 mit Kindergeldanspruch im Haushalt, setzt die KfW einmalig 10.000 € weniger an. Zusammen mit Grundförderung und Klimabonus gilt ein Deckel von 70 %, bis 30.000 € Einkommen von 80 %. Ein Paar mit 36.000 € und 42.000 € in den beiden Bescheiden kommt im Schnitt auf 39.000 € und erhält für eine Wärmepumpe zu 30.000 €, die eine 25 Jahre alte Gasheizung ersetzt, 19.600 €. Mit einem Kind im Haushalt rutscht es eine Stufe tiefer und bekommt 22.400 €.

Wer den Einkommensbonus bekommt

Den Bonus gibt es nur für Eigentümer, die die geförderte Wohnung selbst bewohnen, und nur für diese eine Wohnung. Als selbstnutzend gilt, wer dort beim Eingang des Antrags mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist; das Eigentum belegt der Grundbuchauszug. Wer ein Haus vermietet, bekommt die Grundförderung, aber keinen Einkommensbonus (Förderung für Vermieter). In einer Eigentümergemeinschaft beantragt jeder Selbstnutzer seinen Bonus mit einem Zusatzantrag zum Antrag der Gemeinschaft (Heizungsförderung in der WEG).

Gefördert wird damit derselbe Heizungstausch wie bei der Grundförderung: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Die Regeln stehen in Nummer 8.4.5 der Richtlinie BEG EM vom 17. August 2026 und auf den Seiten 4 und 5 des Merkblatts 458.

Drei Stufen und der Familienzuschlag

Bis zum 20. Juli 2026 gab es eine einzige Stufe: 30 % bis 40.000 € Einkommen. Seit dem 21. Juli 2026 ist der Bonus dreistufig, und für Familien verschiebt sich jede Grenze um 10.000 € nach oben. Die rechte Spalte zeigt, was ein Einfamilienhaus mit Ölheizung höchstens erhält, wenn die Kosten über dem Höchstbetrag von 28.000 € liegen.

Antrag bis 31. Januar 2027, Grundförderung und Klimabonus eingerechnet
Einkommen ohne Kindmit KindBonusSatz gesamtZuschuss höchstens
bis 30.000 €bis 40.000 €40 %80 %22.400 €
bis 40.000 €bis 50.000 €30 %70 %19.600 €
bis 50.000 €bis 60.000 €10 %56 %15.680 €
über 50.000 €über 60.000 €0 %46 %12.880 €

In der ersten Stufe würden Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus zusammen mehr als 80 % ergeben. Der Deckel schneidet den Rest ab. In der zweiten Stufe greift der allgemeine Deckel von 70 %. Wer ohne Klimabonus fördert, etwa weil die Gasheizung jünger als 20 Jahre ist, kommt mit dem Einkommensbonus allein seltener an den Deckel.

So rechnet die KfW das Haushaltseinkommen

Ausgangspunkt ist das zu versteuernde Einkommen, wie es im Einkommensteuerbescheid steht, nicht das Bruttogehalt. Es ist der Betrag nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Ob das Finanzamt dabei Kinderfreibeträge abgezogen hat, spielt nach den Antworten des Ministeriums keine Rolle. Zum Haushalt gehören alle Eigentümer, die beim Antrag in der Wohnung gemeldet sind, und ihre dort gemeldeten Ehe- und Lebenspartner sowie Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Ihre Einkommen werden je Jahr zusammengezählt, dann wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag gebildet.

Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das die Jahre 2023 und 2024. Nach derselben Regel wären es für einen Antrag im Jahr 2027 die Jahre 2024 und 2025; ein eigenes Beispiel dafür hat die KfW bisher nicht veröffentlicht. Bei getrennt lebenden Ehepartnern, die noch gemeinsam veranlagt wurden, zählt das gemeinsame Einkommen zur Hälfte. Einkommen aus dem Ausland rechnet die KfW mit ein. Die Sonderregel des § 2 Absatz 5a EStG, nach der bestimmte Kapitalerträge hinzugerechnet würden, wendet sie ausdrücklich nicht an.

Fünf Haushalte, nachgerechnet

Einfamilienhaus, selbst bewohnt, Antrag im Oktober 2026
HaushaltangesetztBonusZuschuss
Paar, Bescheide 36.000 € und 42.000 €, Gasheizung 25 Jahre, Wärmepumpe 30.000 €39.000 €30 %19.600 €
dasselbe Paar mit einem Kind von sieben Jahren29.000 €40 %22.400 €
Rentnerin, 24.000 €, Ölheizung, Wärmepumpe 26.000 €24.000 €40 %20.800 €
Familie, 55.000 €, ein Kind, Gasheizung 25 Jahre45.000 €10 %15.680 €
Single, 45.000 €, Gasheizung erst 12 Jahre alt45.000 €10 %11.200 €

Bei der Rentnerin liegen die Kosten unter dem Höchstbetrag, deshalb bezieht sich der Satz von 80 % auf die vollen 26.000 €. Im letzten Fall fehlt der Klimabonus, übrig bleiben 30 % Grundförderung und 10 % Einkommensbonus. Der Familienzuschlag macht beim Paar mit Kind 2.800 € aus, weil er gleichzeitig die Stufe und den Deckel verschiebt.

Zuschuss für Ihr Haus

Zuschuss

15.680 €

Fördersatz56 %
Förderfähige Kosten28.000 €
Eigenanteil16.320 €

Antrag jetzt, Wärmepumpe, Richtlinie vom 17.08.2026.

Mit Datum, Wohnungen und Heizkosten rechnen →

Was die KfW als Beleg sehen will

Geprüft wird nicht beim Antrag, sondern beim Nachweis nach dem Einbau. Dann laden Sie im Portal „Meine KfW“ die Einkommensteuerbescheide beider Jahre für sich und alle volljährigen Haushaltsmitglieder hoch, die Meldebestätigungen aller zählenden Personen, beim Familienzuschlag auch die des Kindes, und einen Grundbuchauszug, auf dem alle relevanten Eigentümer stehen. Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbescheide nimmt die KfW nicht an. Für Anträge, die nach dem Merkblatt in der Fassung 07/2026 einen Einkommensbonus enthalten, soll das Einreichen der Nachweise laut Merkblatt voraussichtlich ab Januar 2027 möglich sein.

Den Bonus wählen Sie im Antrag selbst aus. Ein nachträglicher Wechsel der Bonusförderung ist nach der Produktseite der KfW grundsätzlich nicht möglich. Wer sich nicht sicher ist, in welche Stufe er fällt, rechnet vorher mit dem Förderrechner nach und legt die beiden Bescheide neben die Grenzen aus der Tabelle.

Bonus und Antragsdatum

Die Sätze des Einkommensbonus bleiben bis zum Ende der Richtlinie gleich. Was sinkt, sind der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus. Das Paar mit Kind bekäme bei einem Antrag ab dem 1. Februar 2027 noch 21.800 € statt 22.400 €. In der ersten Stufe fällt das kaum ins Gewicht, weil der Deckel den Klimabonus ohnehin teilweise kappt. Für den Rest der Rechnung hilft der Ergänzungskredit; dessen Zinsvorteil hat eine eigene, höhere Einkommensgrenze von 90.000 €. Wie der Antrag abläuft, steht unter Heizungsförderung beantragen, die Übersicht über alle Bausteine unter KfW 458.

Was Eigentümer fragen

Gilt der Familienzuschlag für jedes Kind einzeln?

Nein. Die KfW zieht pauschal und einmalig 10.000 € vom angesetzten Einkommen ab, ob ein Kind oder vier im Haushalt leben. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind beim Eingang des Antrags geboren und noch nicht 18 ist, in der Wohnung gemeldet ist und für es Kindergeld beansprucht werden kann. Für den Nachweis reichen Sie die Meldebestätigung des Kindes ein.

Was passiert, wenn für ein Jahr der Steuerbescheid fehlt?

Dann gibt es keinen Einkommensbonus. Die KfW prüft das Einkommen ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheid oder eine Schätzung ersetzen den Bescheid nicht. Wer keine Erklärung abgegeben hat, kann sie nachholen und auf den Bescheid warten, sollte dabei aber die halbjährlichen Kürzungen des Höchstbetrags und des Klimabonus im Blick behalten.

Zählt das Einkommen meiner Lebensgefährtin mit?

Ja, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrags mit Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung gemeldet ist. Zum Haushalt rechnet die KfW alle dort gemeldeten Eigentümer sowie deren Ehe- oder Lebenspartner und Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Deren zu versteuernde Einkommen werden zusammengezählt. Volljährige Kinder ohne Eigentum, Eltern oder Untermieter zählen nicht mit, minderjährige Haushaltsmitglieder ebenfalls nicht.

Bekommen Rentner ohne Steuerbescheid den Einkommensbonus?

Nach den Antworten auf der Produktseite der KfW können Rentnerinnen und Rentner, die vom Finanzamt nicht veranlagt werden, die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Für alle anderen gilt der Steuerbescheid. Bei kleinen Renten fällt der Haushalt oft in die erste Stufe mit dem höchsten Bonus, sodass sich der Aufwand für den Nachweis meist lohnt.

Lohnt sich der Bonus bei knapp 50.000 € Einkommen noch?

Ja, die dritte Stufe bringt 10 % zusätzlich. Im Einfamilienhaus mit 30.000 € Kosten und einer alten Gasheizung sind das 2.800 € mehr als ohne Bonus. Mit Kind reicht die Stufe bis 60.000 € zu versteuerndem Einkommen. Die Belege sind dieselben wie in den oberen Stufen, also Steuerbescheide, Meldebestätigungen und Grundbuchauszug.

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Herausgeber von Rechnern zum Heizungstausch: Zuschuss nach Antragsdatum und Einkommen, Heizkosten je Bundesland, CO₂-Kosten und Aufteilung

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