Klimageschwindigkeitsbonus: welche Heizung ihn auslöst und wie lange noch

Der Bonus belohnt den frühen Abschied von Öl, Kohle und alten Gaskesseln und wird jedes halbe Jahr kleiner. Entscheidend sind die alte Heizung und der Tag, an dem Ihr Antrag eingeht.

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Antrag jetzt oder später?

Zuschuss an diesem Tag

11.445 €

Klimageschwindigkeitsbonus12 %
Bei Antrag jetzt12.880 €
Warten kostet1.435 €

Einkommen über 50.000 €, also ohne Einkommensbonus.

Ihr Datum im großen Rechner →

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Aufschlag auf die Heizungsförderung 458 für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung beliebigen Alters ersetzen, oder eine Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme beim Antrag mindestens 20 Jahre zurückliegt. Er beträgt 16 % für Anträge bis zum 31. Januar 2027, 12 % ab dem 1. Februar 2027, 8 % ab dem 1. August 2027 und 4 % ab dem 1. Februar 2028. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er. Abgeschafft ist er also nicht, und die früheren 20 % gelten nur für Anträge bis zum 20. Juli 2026. Beispiel: Ein Haushalt mit 80.000 € Einkommen ersetzt seine Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu 30.000 €. Bei Antrag jetzt bekommt er 12.880 €, ab Februar 2027 11.445 € und ab August 2028 nur noch 7.500 €, weil zugleich der Höchstbetrag sinkt.

Welche alte Heizung den Bonus auslöst

Die Richtlinie unterscheidet zwei Gruppen. Bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtstromspeicherheizungen gibt es den Bonus ohne Rücksicht auf das Alter, sofern die Anlage noch funktioniert. Bei zentralen Gasheizungen und bei Biomasseheizungen muss die Inbetriebnahme beim Antrag mindestens 20 Jahre zurückliegen (Richtlinie BEG EM, Nr. 8.4.4). Eine defekte Anlage löst den Bonus nach dem Wortlaut nicht aus, denn verlangt wird der Austausch einer „funktionstüchtigen“ Heizung.

Richtlinie Nr. 8.4.4, Produktseite KfW 458
Alte HeizungBonusBedingung
Ölheizungjajedes Alter, funktionstüchtig
Kohleheizung, Kohleofenjajedes Alter, funktionstüchtig
Nachtstromspeicherjajedes Alter, funktionstüchtig
Gasetagenheizungjajedes Alter, funktionstüchtig
zentrale Gasheizungab 20 Jahrengezählt ab Inbetriebnahme bis zum Antrag
Biomasseheizungab 20 Jahrengezählt ab Inbetriebnahme bis zum Antrag
Wärmepumpe, Fernwärme, keine Heizungneinkein Austausch einer fossilen Anlage

Zwei weitere Pflichten hängen am Bonus. Die alte Anlage muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden, und danach darf keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung die Wohnungen mehr versorgen. Ausgenommen sind nur Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen. Ein Ölkessel als Reserve neben der Wärmepumpe kostet den Bonus.

Nur für Selbstnutzer, nur für die eigene Wohnung

Den Bonus bekommt, wer Eigentümer ist und beim Antrag mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gemeldet ist. Ein Vermieter erhält im selben Haus mit denselben Kosten nur die Grundförderung, 8.400 € statt 12.880 € (Heizungsförderung für Vermieter). In einem Haus mit mehreren Wohnungen wird der Bonus nur auf den Anteil der selbst bewohnten Wohnung gerechnet. Ein Zweifamilienhaus mit Ölheizung und 46.000 € Kosten erhält 16.340 €: Grundförderung auf das ganze Gebäude, Bonus auf die Hälfte. Belegt wird die Selbstnutzung beim Nachweis mit der Meldebestätigung und dem Grundbuchauszug (Merkblatt 458).

Die Stufen bis August 2028

Maßgeblich ist allein das Datum, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Einbau, Vertrag oder Zusage spielen für den Satz keine Rolle. Gleichzeitig mit dem Bonus sinkt an denselben Tagen der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohnung, jeweils um 750 €.

Einfamilienhaus, Ölheizung ersetzt, Wärmepumpe 30.000 €, zu versteuerndes Einkommen ohne Kind
Antrag abBonusHöchstbetragZuschuss bei 80.000 €bei 35.000 €bei 25.000 €
19. Oktober 202616 %28.000 €12.880 €19.600 €22.400 €
1. Februar 202712 %27.250 €11.445 €19.075 €21.800 €
1. August 20278 %26.500 €10.070 €18.020 €20.670 €
1. Februar 20284 %25.750 €8.755 €16.480 €19.055 €
1. August 20280 %25.000 €7.500 €15.000 €17.500 €

Die Tabelle zeigt, wen die Kürzung am stärksten trifft. Ohne Einkommensbonus fällt der Zuschuss von 12.880 € auf 7.500 €, das sind 5.380 € weniger. Mit 25.000 € Einkommen schneidet heute der Deckel von 80 % einen Teil des Bonus ohnehin ab, deshalb verliert dieser Haushalt bis Februar 2027 nur den Effekt des kleineren Höchstbetrags. Wer gut verdient, für den ist der erste Stichtag am 1. Februar 2027 der teuerste: 1.435 € für ein paar Wochen Verzögerung.

Ihr Einkommensbonus

Einkommensbonus

40 %

Angesetztes Einkommen28.000 €
Höchstsatz insgesamt80 %
Zuschuss bei 28.000 € (Gas, 20 Jahre)22.400 €
Ganzen Zuschuss berechnen →

Die Gasheizung kurz vor dem 20. Jahr

Ein Sonderfall verdient eine eigene Rechnung. Wer eine zentrale Gasheizung hat, die gerade 19 Jahre läuft, bekommt heute nur die Grundförderung: 8.400 € im Beispielhaus. Ein Jahr später wären es mit Bonus 12.880 €, falls der Antrag noch bis zum 31. Januar 2027 eingeht, und 11.445 € mit dem Satz von 12 %. Warten lohnt sich hier also, solange die alte Anlage durchhält. Fällt sie vorher aus, ist der Bonus verloren, weil nur funktionstüchtige Anlagen zählen.

Planung, Beratung und sogar der Vertrag mit Förderklausel dürfen vor dem Stichtag liegen. Der Antrag selbst darf erst eingehen, wenn das Jahr voll ist, sonst prüft die KfW das Alter zum falschen Datum. Wie Vertrag und Antrag zusammenhängen, steht unter Heizungsförderung beantragen.

Was der Bonus nicht ist

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist keine Pflicht und keine Strafe. Seit dem 29. Juli 2026 verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr, dass eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie läuft (Ölheizung weiter betreiben, neue Gasheizung). Der Bonus ist nur der finanzielle Anreiz, früher zu wechseln. Er wurde mit dem Neustart am 21. Juli 2026 von 20 % auf 16 % gesenkt (Pressemitteilung der KfW). Ein anderer Aufschlag ist tatsächlich weggefallen: der Effizienzbonus für Wärmepumpen. Mit dem Einkommensbonus lässt sich der Klimabonus kombinieren, bis der Deckel erreicht ist. Den Betrag für Ihr Haus und Ihr Datum zeigt der Förderrechner, die Gesamtübersicht KfW 458.

Was Eigentümer fragen

Wie wird das Alter der Gasheizung für den Bonus gezählt?

Vom Datum der Inbetriebnahme bis zum Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Es müssen mindestens 20 Jahre sein. Das Baujahr auf dem Typenschild oder das Kaufdatum zählt nicht, wenn das Gerät später in Betrieb ging. Das Alter ist laut KfW „anhand geeigneter Dokumente“ nachzuweisen, also mit Unterlagen, aus denen das Datum der Inbetriebnahme hervorgeht. Für Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen spielt das Alter keine Rolle.

Darf ich die alte Ölheizung als Reserve behalten?

Nein, nicht wenn Sie den Bonus wollen. Die Richtlinie verlangt, dass die alte Anlage fachgerecht ausgebaut und entsorgt wird. Danach dürfen die versorgten Wohnungen nicht mehr von einer fossilen oder mit Gas betriebenen Heizung im oder am Gebäude beheizt werden. Ausnahmen nennt die Richtlinie nur für Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen. Wer einen Kessel als Spitzenlast behalten will, verzichtet auf den Bonus.

Wurde der Klimageschwindigkeitsbonus abgeschafft?

Nein. Für Anträge vom 21. Juli 2026 bis zum 31. Januar 2027 beträgt er 16 %, danach sinkt er alle sechs Monate um 4 %. Erst für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr. Seiten, die noch 20 % nennen, beschreiben die Regeln vor dem 21. Juli 2026, Seiten, die ihn für weggefallen erklären, verwechseln ihn wohl mit dem Effizienzbonus.

Lohnt es sich zu warten, bis die Gasheizung 20 Jahre alt ist?

Oft ja. Eine Gasheizung mit 19 Jahren bringt im Beispiel nur die Grundförderung, 8.400 €. Mit 20 Jahren kommt der Bonus dazu, 12.880 €. Selbst wenn der 20. Jahrestag erst nach dem 31. Januar 2027 liegt, bleiben mit dem kleineren Bonus 11.445 €. Den Vertrag mit Förderklausel dürfen Sie schon vorher abschließen, den Antrag aber erst ab dem Stichtag stellen.

Gibt es den Bonus auch für eine neue Pelletheizung?

Ja. Der Bonus richtet sich nach der Heizung, die ausgebaut wird, nicht nach der neuen. Eine Pellet- oder Hackschnitzelheizung, die eine Ölheizung ersetzt, bekommt ihn genauso wie eine Wärmepumpe. Im Rechenbeispiel der KfW mit Pellets fehlt der Bonus nur, weil die ersetzte Gasheizung erst zehn Jahre alt war. Alle weiteren Bedingungen, also Selbstnutzung, Ausbau und Entsorgung, gelten auch hier.

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Herausgeber von Rechnern zum Heizungstausch: Zuschuss nach Antragsdatum und Einkommen, Heizkosten je Bundesland, CO₂-Kosten und Aufteilung

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