Heizungstausch Kosten: Ihr Eigenanteil nach alter Heizung und Antragstag
Ob der Tausch teuer oder günstig wird, entscheidet nicht nur das Angebot, sondern auch die alte Heizung, der Tag des Antrags und wer im Haus wohnt.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihr Heizungstausch nach Zuschuss
Sie zahlen
18.320 €
| Zuschuss | 15.680 € |
| Förderfähig | 28.000 € |
Einen amtlichen Durchschnittspreis für den Heizungstausch gibt es nicht; was er kostet, steht im Angebot des Fachbetriebs. Amtlich geregelt ist dagegen, wie viel davon der Staat übernimmt. Für eine neue Heizung mit erneuerbarer Energie zahlt die KfW mindestens 30 % der förderfähigen Kosten, die beim Einfamilienhaus auf 28.000 € begrenzt sind. Wer selbst im Haus wohnt, bekommt 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn die alte Heizung mit Öl, Kohle, Nachtstrom oder als Gasetagenheizung läuft oder eine Gas- oder Biomasseheizung mindestens 20 Jahre alt ist. Dazu kommt bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen der Einkommensbonus. Ein Beispiel: Ein Haushalt mit 42.000 € Einkommen tauscht eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe, Gesamtpreis 34.000 €. Der Zuschuss beträgt 15.680 €, selbst zu zahlen bleiben 18.320 €. Wäre es eine erst 12 Jahre alte Gasheizung, gäbe es 11.200 €. Mit Antrag am 1. Februar 2027 wären es bei der Ölheizung noch 14.170 €, ab 1. August 2028 10.000 €. Eine neue Gasheizung bekommt keinen Zuschuss.
Was ein Heizungstausch kostet und was davon zählt
Der Preis eines Heizungstauschs setzt sich aus mehr zusammen als dem Gerät. Förderfähig sind nach der Richtlinie vom 17. August 2026 das Material, der fachgerechte Einbau, die Inbetriebnahme und die nötigen vor- und nachbereitenden Arbeiten, die dort Umfeldmaßnahmen heißen. Dazu gehören die Optimierung des Verteilsystems mit hydraulischem Abgleich, ohne die es keinen Zuschuss gibt, sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Mindestinvestition liegt bei 300 €. Gebrauchte Geräte, Eigenbau und Prototypen sind ausgeschlossen. Wer selbst Hand anlegt, bekommt nur das Material gefördert, und auch das nur, wenn ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte die Ausführung bestätigt.
Eine amtliche Statistik, was ein Tausch im Schnitt kostet, gibt es nicht. Die KfW rechnet in ihren eigenen Beispielen mit Beträgen zwischen 20.000 € für ein Split-Gerät in einer Wohnung und 41.000 € für Erdwärme mit Solarthermie im Zweifamilienhaus (Produktseite 458). Für eine Wärmepumpe im Einzelnen steht die Rechnung unter Wärmepumpe Kosten.
Die alte Heizung entscheidet mit
Für denselben Tausch zu 34.000 € und dasselbe Einkommen von 42.000 € hängt der Zuschuss davon ab, was im Keller steht:
| Alte Heizung | Satz | Zuschuss | Sie zahlen |
|---|---|---|---|
| Ölheizung, jedes Alter | 56 % | 15.680 € | 18.320 € |
| Gasheizung, 24 Jahre | 56 % | 15.680 € | 18.320 € |
| Gasheizung, 12 Jahre | 40 % | 11.200 € | 22.800 € |
| Gasetagenheizung, 15 Jahre | 56 % | 15.680 € | 18.320 € |
| Nachtspeicher | 56 % | 15.680 € | 18.320 € |
| Ölheizung, Haus vermietet | 30 % | 8.400 € | 25.600 € |
Der Unterschied steckt im Klimageschwindigkeitsbonus. Er hat drei Bedingungen, die in vielen Kostenrechnungen fehlen. Die alte Heizung muss funktionstüchtig sein. Sie muss fachgerecht abgebaut und entsorgt werden. Und danach darf keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung die Wohnung mehr versorgen, ausgenommen Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen. Eine Pelletheizung statt der Wärmepumpe bekommt übrigens denselben Satz, im Beispiel ebenfalls 15.680 €. Mit einem Kind unter 18 zählt das Einkommen 10.000 € niedriger, der Zuschuss steigt dann auf 19.600 €.
Der Tag des Antrags
Seit der neuen Richtlinie sinken zwei Größen in festen Schritten: der Höchstbetrag für die erste Wohnung und der Klimageschwindigkeitsbonus. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht, nicht der Tag des Einbaus. Für die Ölheizung aus dem Beispiel:
| Antrag ab | Höchstbetrag | Zuschuss | Sie zahlen |
|---|---|---|---|
| jetzt (19. Oktober 2026) | 28.000 € | 15.680 € | 18.320 € |
| 1. Februar 2027 | 27.250 € | 14.170 € | 19.830 € |
| 1. August 2027 | 26.500 € | 12.720 € | 21.280 € |
| 1. Februar 2028 | 25.750 € | 11.330 € | 22.670 € |
| 1. August 2028 | 25.000 € | 10.000 € | 24.000 € |
Zwischen einem Antrag heute und einem im August 2028 liegen im Beispiel 5.680 €. Nach der Zusage bleiben 36 Monate für den Einbau, ein früher Antrag zwingt also nicht zu einem überstürzten Tausch. Den Eigenanteil kann der Ergänzungskredit decken:
Was der Kredit abdecken muss
Finanzierungsbedarf nach Zuschuss
32.120 €
| Zuschuss | 12.880 € |
| Kredit höchstens (förderfähige Kosten) | 28.000 € |
| Rest aus eigenen Mitteln | 4.120 € |
| Zinsvorteil Plus | ja |
Zinsvorteil bis 90.000 € zu versteuerndem Einkommen, nur für die selbst bewohnte Einheit.
Mehrfamilienhaus und Vermietung
Im Haus mit mehreren Wohnungen wächst der Höchstbetrag: je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohnung, je 8.000 € ab der siebten. Ein Dreifamilienhaus kommt auf 58.000 €. Die Grundförderung gilt für das ganze Gebäude, die Boni nur anteilig für die Wohnung, die der Eigentümer selbst bewohnt (Merkblatt 458). Bei 60.000 € Kosten bekommt der Eigentümer, der eine der drei Wohnungen selbst bewohnt, 22.427 €; vermietet er alle drei, sind es 17.400 €. Mehr unter Heizungsförderung für Vermieter.
Tausch direkt nach dem Hauskauf
Viele Heizungen werden gleich nach einem Kauf getauscht. Für die Boni zählt dabei der Stand am Tag des Antrags: Selbstnutzer ist nach der Richtlinie, wer dann als Eigentümer im Grundbuch steht und die Wohnung als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnt, nachgewiesen durch Grundbuchauszug und Meldebescheinigung. Wer den Antrag stellt, bevor er umgemeldet ist, bekommt nur die Grundförderung, und eine nachträgliche Änderung der Boni ist laut KfW grundsätzlich nicht möglich. Das Gebäude selbst muss mindestens 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Bauantrag. Das Einkommen kommt aus den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, unabhängig davon, wo Sie damals gewohnt haben.
Wenn es kein ganzer Tausch sein soll
Nicht jede alte Heizung muss sofort raus. Wer die bestehende Anlage verbessert, etwa Pumpen tauscht, die Heizkurve einstellt oder Heizkörper ersetzt, kann beim BAFA 15 % Zuschuss beantragen. Das gilt in Gebäuden mit höchstens 5 Wohnungen, für Anlagen, die älter als 2 Jahre sind; fossile Heizungen dürfen höchstens 20 Jahre alt sein (Heizungsoptimierung). Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, zahlt den Preis allein und muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nach § 43 GModG nachweisen. Die Sätze des Programms im Ganzen erklärt KfW 458; offene Fragen zur Richtlinie beantworten die FAQ von Ministerium, KfW und BAFA.